Betreuung von Steuerstrafverfahren & Selbstanzeigen

Diskret und rechtssicher mit VKJP

Der Vorwurf einer Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung ist für Betroffene eine erhebliche Belastung. VKJP begleitet Dich seit vielen Jahren in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren sowie bei der Vorbereitung und Abgabe strafbefreiender Selbstanzeigen – diskret, strukturiert und mit dem Ziel, straf- und steuerliche Risiken zu minimieren.

Gerade in diesem sensiblen Bereich gilt: Frühzeitige Beratung ist entscheidend.

Wann liegt Steuerhinterziehung vor?

Eine Steuerhinterziehung liegt nach § 370 AO insbesondere vor, wenn Du vorsätzlich

  • unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber Finanzbehörden machst oder
  • steuerlich erhebliche Tatsachen pflichtwidrig verschweigst

und dadurch Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangst.

Daneben kommen als weniger schwere Fälle u. a. leichtfertige Steuerverkürzungen (§ 378 AO) in Betracht.

Steuerstrafverfahren entstehen häufig:

  • im Rahmen von Betriebsprüfungen
  • bei nachträglich festgestellten Fehlern in Steuererklärungen
  • bei nicht erklärten Einkünften (z. B. Kapitalvermögen, Vermietung, Kryptowährungen)
  • bei unterlassenen oder verspäteten Steueranmeldungen (z. B. Umsatzsteuer)

Strafbefreiende Selbstanzeige – Voraussetzungen

Liegt bereits eine Steuerhinterziehung vor, kann – sofern kein Sperrgrund besteht – eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO in Betracht kommen.

Wesentliche Voraussetzungen:

  • Vollständige Offenlegung aller steuerlich relevanten Sachverhalte
  • Regelmäßig 10 Jahre rückwirkend
  • Rechtzeitige Nachzahlung der hinterzogenen Steuern
  • Zahlung der Hinterziehungszinsen
  • Ggf. Zahlung eines zusätzlichen Strafzuschlags bei höheren Beträgen

Bereits kleine Lücken oder Ungenauigkeiten können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen. Eine sorgfältige Vorbereitung ist daher zwingend.

VKJP übernimmt für Dich:

  • Prüfung der Selbstanzeigefähigkeit
  • Strukturierte Aufarbeitung der Sachverhalte
  • Erstellung der berichtigten Steuererklärungen
  • Formulierung und Abgabe der Selbstanzeige

Typische aktuelle Schwerpunkte der Finanzverwaltung

  • Nichtabgabe oder verspätete Abgabe von Steuererklärungen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Reverse-Charge-Fälle
  • Kapitaleinkünfte im In- und Ausland
  • Kryptowährungen (z. B. Bitcoin, Ethereum etc.)
  • Feststellungen aus Betriebsprüfungen oder Kontrollmitteilungen

Berichtigungspflicht nach § 153 AO

Erkennst Du nachträglich, dass abgegebene Steuererklärungen unrichtig oder unvollständig waren, bist Du verpflichtet, diese unverzüglich zu berichtigen.

Unterbleibt eine Berichtigung trotz Kenntnis, kann sich hieraus ein strafbarer Vorwurf entwickeln.

VKJP prüft für Dich, ob eine Berichtigung ausreicht oder ob bereits ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vorliegt.

Unsere Leistungen im Steuerstrafverfahren

Begleitung gegenüber Straf- und Bußgeldstelle

Vorbereitung und Durchführung strafbefreiender Selbstanzeigen

Erstellung und Korrektur von Steuererklärungen

Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt

Koordination mit spezialisierten Strafverteidigern bei Bedarf