Steuerberatung international
Internationales Steuerrecht: Steuerberatung über Grenzen hinweg
Steuerliche Fragen enden nicht an der Landesgrenze. Wer ins Ausland zieht, eine Immobilie im Ausland besitzt, aus dem Ausland in Deutschland Einkünfte erzielt oder mit seinem Unternehmen grenzüberschreitend tätig ist, hat es mit zwei Steuersystemen und einem Doppelbesteuerungsabkommen zu tun.
VKJP sorgt dafür, dass Du nicht doppelt zahlst und keine Pflichten übersiehst: Wir prüfen die Abkommen, erstellen die Steuererklärungen in Deutschland und stimmen uns für das ausländische Recht mit Beratern vor Ort ab.
Unsere Schwerpunkte
Ausländische Einkünfte
Du lebst in Deutschland und hast Mieten, Kapitalerträge, Renten oder Arbeitslohn aus dem Ausland? Wir prüfen das Doppelbesteuerungsabkommen und erstellen Deine Steuererklärung mit allen Auslandseinkünften. Mehr zu ausländischen Einkünften
Beschränkte Steuerpflicht
Du lebst im Ausland und hast Einkünfte in Deutschland, etwa aus einer vermieteten Wohnung? Wir erstellen Deine deutsche Steuererklärung und prüfen den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht. Mehr zur beschränkten Steuerpflicht
Wegzugsteuer
Wer mit GmbH-Anteilen ins Ausland zieht, versteuert stille Reserven, ohne zu verkaufen. Wir berechnen die Wegzugsteuer und prüfen Gestaltungen vor dem Umzug. Mehr zur Wegzugsteuer
Erbschaft und Schenkung international
Immobilien im Ausland, Erben mit Wohnsitz im Ausland oder ein Erbfall nach dem Wegzug: Wir prüfen, wo Erbschaftsteuer anfällt, und vermeiden eine doppelte Belastung. Mehr zu Erbschaft und Schenkung international
Lohn für ausländische Unternehmen
Ausländische Unternehmen mit Mitarbeitern in Deutschland brauchen eine deutsche Lohnabrechnung und Anmeldung zur Sozialversicherung. Unser Lohnteam übernimmt das. Mehr zur Lohnbuchhaltung für ausländische Unternehmen
Unternehmen mit Auslandsbezug
Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft im Ausland, Verrechnungspreise, internationale Umsatzsteuer: Wir begleiten Unternehmen bei grenzüberschreitenden Strukturen. Mehr dazu weiter unten.
Welche Situation passt zu Dir?
| Deine Situation | Was steuerlich wichtig ist |
|---|---|
| Ich lebe in Deutschland und habe eine Immobilie, ein Depot oder eine Rente im Ausland | Ausländische Einkünfte: DBA, Progressionsvorbehalt, Anrechnung |
| Ich ziehe ins Ausland und bin an einer GmbH beteiligt | Wegzugsteuer nach § 6 AStG |
| Ich lebe im Ausland und vermiete eine Wohnung in Deutschland | Beschränkte Steuerpflicht |
| Ich erbe oder verschenke Vermögen mit Auslandsbezug | Erbschaft und Schenkung international |
| Mein ausländisches Unternehmen stellt Mitarbeiter in Deutschland ein | Lohnbuchhaltung für ausländische Unternehmen |
| Mein Unternehmen gründet eine Niederlassung oder Tochter im Ausland | Betriebsstätte, Hinzurechnungsbesteuerung, Verrechnungspreise, Meldepflicht nach § 138 AO |
Doppelbesteuerungsabkommen kurz erklärt
Deutschland hat mit fast 100 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Sie klären zwei Fragen: In welchem Staat bist Du ansässig, wenn Du in beiden einen Wohnsitz hast? Und welcher Staat darf welche Einkünfte besteuern?
Der andere Staat vermeidet die Doppelbesteuerung entweder, indem er die Einkünfte freistellt, meist unter Progressionsvorbehalt, oder indem er die ausländische Steuer anrechnet. Besteht kein Abkommen, hilft das nationale Recht mit einer Anrechnung oder einem Abzug der ausländischen Steuer.
Die Abkommen weichen im Detail stark voneinander ab, etwa bei Renten, Veräußerungsgewinnen oder Grenzgängern. Deshalb prüfen wir immer das konkrete Abkommen und nicht nur das Musterabkommen.
Unternehmen mit Auslandsbezug
Neben den Schwerpunkten oben begleiten wir Unternehmen und Privatpersonen unter anderem bei:
- Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Ausland und Entsendung von Arbeitnehmern
- Verlegung des Wohnsitzes nach Deutschland
- Eröffnung eines Betriebs oder einer Betriebsstätte im Ausland
- Gründung von Tochtergesellschaften im Ausland
- Steuerbelastungsvergleich Deutschland und Ausland
- Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen
- umsatzsteuerlichen Fragen im internationalen Kontext, etwa Reverse Charge und Reihengeschäften
- Vorsteuervergütungsverfahren
- Konsignationslagern im In- und Ausland
- steuerlicher Begleitung von Immobilieninvestitionen im Ausland
- Meldungen von Auslandssachverhalten an das Finanzamt nach § 138 AO
Onlinehändler, die in andere EU-Staaten verkaufen, finden alles zum One-Stop-Shop-Verfahren auf unserer Seite E-Commerce.
Deutsches und ausländisches Steuerrecht aus einer Hand koordiniert
Internationale Fälle haben immer zwei Seiten. Wir beraten Dich zum deutschen Steuerrecht und zu den Doppelbesteuerungsabkommen. Für das Steuerrecht im anderen Staat arbeiten wir mit Beratern vor Ort zusammen, stimmen beide Seiten aufeinander ab und behalten den Gesamtüberblick. So passen die Erklärungen in beiden Ländern zusammen, und Du hast einen festen Ansprechpartner.
Häufige Fragen zum internationalen Steuerrecht
Wann brauche ich einen Steuerberater für internationales Steuerrecht?
Sobald Einkünfte, Vermögen oder Wohnsitz mehr als ein Land betreffen. Typische Anlässe sind eine Immobilie oder ein Depot im Ausland, ein Wegzug, eine Arbeit im Ausland, Einkünfte aus Deutschland bei Wohnsitz im Ausland oder ein Unternehmen mit Auslandstätigkeit.
Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?
Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten, der festlegt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Der andere Staat stellt die Einkünfte dann frei oder rechnet die ausländische Steuer an. Deutschland hat mit fast 100 Staaten solche Abkommen geschlossen.
Muss ich ausländische Einkünfte in Deutschland angeben?
Wenn Du in Deutschland wohnst, grundsätzlich ja, auch wenn sie im Ausland schon versteuert wurden. Ob sie in Deutschland steuerfrei bleiben oder angerechnet werden, hängt vom Abkommen ab. Steuerfreie Auslandseinkünfte können über den Progressionsvorbehalt trotzdem Deinen Steuersatz erhöhen.
Ich lebe im Ausland. Muss ich in Deutschland eine Steuererklärung abgeben?
Wenn Du Einkünfte in Deutschland hast, die nicht durch einen Steuerabzug abgegolten sind, etwa Mieten aus einer deutschen Immobilie, ja. Du bist dann beschränkt steuerpflichtig. Wir erstellen die Erklärung für Dich, auch komplett aus der Ferne.
Berät VKJP auch zum ausländischen Steuerrecht?
Wir beraten zum deutschen Steuerrecht und zu den Doppelbesteuerungsabkommen. Für das Steuerrecht des anderen Staates arbeiten wir mit Beratern vor Ort zusammen und koordinieren beide Seiten.
Was kostet die Beratung im internationalen Steuerrecht?
Das hängt vom Umfang ab. Nach einem ersten Gespräch, in dem wir Deine Situation klären, erhältst Du ein transparentes Angebot.
Grenzüberschreitend unterwegs?
Lass uns Deine internationale Situation besprechen – am besten, bevor Entscheidungen getroffen sind.
