Lohnbuchhaltung
Lohnbuchhaltung auslagern an VKJP
Die Lohnbuchhaltung ist einer der sensibelsten Bereiche im Unternehmen: Jeder Fehler landet direkt bei Deinen Mitarbeitern, und Meldefristen gegenüber Krankenkassen und Finanzamt lassen keinen Spielraum. VKJP übernimmt Deine Lohn- und Gehaltsabrechnung vollständig oder teilweise – digital, pünktlich und zu transparenten Preisen.
Vom Minijobber bis zum Mittelstand mit mehreren hundert Mitarbeitern, inklusive Baulohn: Du bekommst feste Ansprechpartner und kannst Dich auf Dein Geschäft konzentrieren.
Was wir für Dich übernehmen
- Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie Baulohnabrechnungen inklusive SOKA-BAU-Meldungen
- An- und Abmeldungen bei den Krankenkassen
- Beitragsnachweise für Krankenkassen und Meldungen an die Berufsgenossenschaft
- Lohnsteuer-Anmeldungen
- Verdienst- und Entgeltbescheinigungen, z. B. für Krankenkasse oder Agentur für Arbeit
- Anträge auf Erstattung bei Lohnfortzahlung (U1/U2)
- Beratung zu Lohnoptimierung, Sachbezügen und Entgeltumwandlung
- Begleitung von Lohnsteuer-Außenprüfungen und Prüfungen der Rentenversicherung
- Betreuung von Arbeitnehmern in Deutschland mit ausländischem Arbeitgeber
Lohnbuchhaltung für Deine Situation
Ob Handwerksbetrieb, Mittelständler oder ausländisches Unternehmen mit Mitarbeitern in Deutschland – diese Schwerpunkte decken wir ab:
Lohnbuchhaltung für den Mittelstand
Hunderte Abrechnungen im Monat, HR-Software per Schnittstelle, Prüfungen in unseren Räumen: Wir entlasten Personalabteilungen, gerade wenn Lohnbuchhalter fehlen. Mehr zur Lohnbuchhaltung für den Mittelstand
Lohnbuchhaltung für ausländische Unternehmen
Du beschäftigst Mitarbeiter in Deutschland, hast hier aber keine eigene Personalabteilung? Wir kümmern uns um Anmeldungen, Sozialversicherung und Lohnsteuer. Mehr zur Lohnbuchhaltung für ausländische Unternehmen
Baulohn
Baubetriebe haben eigene Regeln: Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft (SOKA-BAU), Saison-Kurzarbeitergeld und tarifliche Besonderheiten. Wir rechnen Baulohn regelmäßig ab und kennen die Fallstricke. Mehr für Baubetriebe auf unserer Seite zum Handwerk.
DRV-Prüfung und Lohnsteuer-Außenprüfung
Wir bereiten Prüfungen vor, begleiten sie und wehren unberechtigte Nachforderungen ab – auf Wunsch komplett in unserer Kanzlei. Mehr zur Betreuung von DRV-Prüfungen
Digitales Lohnbüro
Wir rechnen in DATEV ab und arbeiten mit Dir vollständig digital zusammen:
Lohnvorerfassung online
Arbeitszeiten, Zuschläge oder neue Mitarbeiter erfasst Du direkt in DATEV Unternehmen online. Wir übernehmen die Daten ohne Umweg in die Abrechnung.
Digitale Personalakte
Verträge, Bescheinigungen und Lohnunterlagen liegen zentral und revisionssicher in der Cloud – für Dich und uns jederzeit abrufbar.
Arbeitnehmer online
Deine Mitarbeiter erhalten ihre Abrechnungen und Bescheinigungen digital im eigenen Postfach. Auf Wunsch versenden wir sie auch klassisch per Post aus dem DATEV-Rechenzentrum.
Schnittstelle zu Deiner HR-Software
Du pflegst Stamm- und Bewegungsdaten bereits in einer HR- oder Zeiterfassungssoftware? Dann binden wir sie per Schnittstelle an, statt Daten doppelt zu erfassen.
Transparente Preise
| Laufende Lohnbuchhaltung | pro Monat |
|---|---|
| Erste beschäftigte Person | 28,75 € |
| Jede weitere beschäftigte Person | 18,50 € |
| Jede weitere beschäftigte Person (Baulohn) | 26,50 € |
| Einmalige Leistungen | je Vorgang |
| Anmeldung inkl. Einrichtung des Lohnkontos | 26,50 € |
| Abmeldung | 20,00 € |
Alle Preise zzgl. USt. Die laufende Lohnbuchhaltung umfasst die monatlichen Lohnabrechnungen, die Beitragsnachweise für die Krankenkassen und die Lohnsteuer-Anmeldungen.
Viele Mitarbeiter? Das sind unsere Standardpreise. Ab etwa 50 Mitarbeitern erstellen wir Dir ein individuelles Angebot mit günstigeren Konditionen – mehr dazu bei der Lohnbuchhaltung für den Mittelstand.
Ausländischer Arbeitgeber? Für Unternehmen mit Sitz im Ausland und Mitarbeitern in Deutschland gelten gesonderte Preise ab 80 € zzgl. USt pro Mitarbeiter und Monat – mehr bei der Lohnbuchhaltung für ausländische Unternehmen.
Beispiel
Ein Betrieb mit zehn Mitarbeitern zahlt für die laufende Lohnbuchhaltung 28,75 € + 9 × 18,50 € = 195,25 € zzgl. USt im Monat – inklusive aller Abrechnungen, Beitragsnachweise und Lohnsteuer-Anmeldungen.
Zusätzliche Leistungen
Die erstmalige Einrichtung Deiner Lohnbuchhaltung sowie zusätzliche Arbeiten wie SOKA-BAU-Meldungen oder Sonderauswertungen rechnen wir transparent nach Zeitaufwand ab. Was im Einzelfall anfällt, besprechen wir vorher mit Dir.
Lohn 2026: Das solltest Du wissen
Jedes Jahr ändern sich Grenzen und Beträge. Die wichtigsten Neuerungen setzen wir automatisch für Dich um:
Mindestlohn 13,90 €
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €. Prüfe rechtzeitig, ob Stundenlöhne und Minijob-Vereinbarungen angepasst werden müssen.
Minijob-Grenze 603 €
Die Verdienstgrenze für Minijobs ist an den Mindestlohn gekoppelt und liegt 2026 bei 603 € im Monat. Zum Mindestlohn sind damit rund 43 Stunden im Monat möglich.
Aktivrente
Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, kann seit 2026 bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei verdienen. Für Arbeitgeber ist das eine Chance, erfahrene Mitarbeiter zu halten.
Neue Mitarbeiter einstellen
Damit die Anmeldung reibungslos läuft, brauchen wir für jeden neuen Mitarbeiter ein ausgefülltes Personalstammblatt. Die Vorlagen – auch auf Englisch und Französisch – findest Du in unserem Servicebereich.
Häufige Fragen zur Lohnbuchhaltung
Was kostet die Lohnbuchhaltung bei VKJP?
Die laufende Lohnbuchhaltung kostet 28,75 € im Monat für die erste und 18,50 € für jede weitere beschäftigte Person, im Baulohn 26,50 € je weiterer Person – jeweils zzgl. USt. Darin enthalten sind Lohnabrechnungen, Beitragsnachweise und Lohnsteuer-Anmeldungen. An- und Abmeldungen werden je Vorgang berechnet.
Lohnt sich das Auslagern schon für wenige Mitarbeiter?
Ja. Gerade kleine Betriebe profitieren, weil sie sich nicht selbst mit Beitragssätzen, Meldepflichten und jährlichen Änderungen beschäftigen müssen. Wir rechnen schon ab dem ersten Mitarbeiter ab, auch für Minijobber.
Welche Unterlagen brauchen wir für neue Mitarbeiter?
Am einfachsten ist unser Personalstammblatt mit allen nötigen Angaben wie Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse und Bankverbindung. Dazu kommen der Arbeitsvertrag und bei Minijobbern gegebenenfalls der Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.
Bis wann müssen wir Änderungen für den laufenden Monat melden?
Die Sozialversicherungsbeiträge sind bereits am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, der Beitragsnachweis muss vorher bei der Krankenkasse sein. Deshalb brauchen wir Änderungen rechtzeitig vor Monatsende. Den genauen Stichtag stimmen wir mit Dir ab.
Wie erhalten meine Mitarbeiter ihre Lohnabrechnung?
Digital über Arbeitnehmer online: Jeder Mitarbeiter hat ein eigenes Postfach, in dem Abrechnungen und Bescheinigungen sicher abgelegt werden. Alternativ versenden wir die Abrechnungen per Post aus dem DATEV-Rechenzentrum.
Was passiert bei einer Prüfung der Rentenversicherung?
Wir bereiten die Prüfung vor, stellen die Unterlagen digital bereit und begleiten den Prüfer – auf Wunsch in unserer Kanzlei. Fehlerhafte Feststellungen prüfen wir und legen bei Bedarf Widerspruch ein.
Lohnbuchhaltung auslagern?
Lass uns besprechen, welche Lösung für Dein Unternehmen passt – der Wechsel ist meist zum nächsten Monat möglich.
