Steuerberatung international

Wegzugsteuer: Wegzug ins Ausland steuerlich richtig gestalten

Du ziehst ins Ausland, ob für den Job, die Familie oder den Ruhestand? Steuerlich endet damit nicht einfach alles in Deutschland. Wer GmbH-Anteile hält, kann beim Wegzug Steuer auf einen Gewinn zahlen, der nie realisiert wurde. Mieteinnahmen und andere inländische Einkünfte bleiben steuerpflichtig, und für Erbschaften gilt Deutschland teils noch Jahre später als zuständig.

VKJP plant Deinen Wegzug steuerlich vorab: Wir prüfen, wann Deine unbeschränkte Steuerpflicht endet, berechnen eine mögliche Wegzugsteuer und zeigen Gestaltungen auf, bevor Du die Koffer packst.

Wann endet die Steuerpflicht in Deutschland?

Unbeschränkt steuerpflichtig ist, wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Mit dem Umzug endet die unbeschränkte Steuerpflicht deshalb nur, wenn Du beides aufgibst. Eine Wohnung, die Du jederzeit nutzen kannst, genügt bereits als Wohnsitz, auch wenn Du sie nur gelegentlich bewohnst.

Hast Du in beiden Staaten einen Wohnsitz, entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen, wo Du als ansässig giltst: zuerst nach der ständigen Wohnstätte, dann nach dem Mittelpunkt der Lebensinteressen. Diese Frage sollte vor dem Umzug geklärt sein.

Nach dem Wegzug bleibst Du mit Deinen inländischen Einkünften beschränkt steuerpflichtig, etwa mit Mieten aus einer deutschen Immobilie, Gewinnen einer deutschen Betriebsstätte oder Arbeitslohn für eine Tätigkeit in Deutschland. Dafür ist weiter eine deutsche Steuererklärung abzugeben. Mehr dazu auf unserer Seite zur beschränkten Steuerpflicht.

Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

Die größte Steuerfalle beim Wegzug betrifft Gesellschafter von Kapitalgesellschaften. Gibst Du Deinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland auf, behandelt § 6 AStG i. V. m. § 17 EStG Deine Anteile so, als hättest Du sie verkauft, obwohl tatsächlich nichts veräußert wurde.

Wer betroffen ist

Betroffen ist, wer innerhalb der letzten fünf Jahre unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % am Kapital einer Kapitalgesellschaft beteiligt war, egal ob GmbH, UG oder AG, und insgesamt mindestens sieben der letzten zwölf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war.

Was besteuert wird

Besteuert werden die stillen Reserven: der gemeine Wert der Anteile zum Wegzugszeitpunkt abzüglich der Anschaffungskosten. Der fiktive Veräußerungsgewinn unterliegt dem Teileinkünfteverfahren, 60 % sind steuerpflichtig.

Bewertung der Anteile

Der gemeine Wert muss zum Wegzugszeitpunkt ermittelt werden, bei nicht börsennotierten Gesellschaften in der Regel über ein Bewertungsverfahren. Die Bewertung entscheidet über die Höhe der Steuer und sollte gut dokumentiert sein.

Liquiditätsrisiko

Die Steuer fällt an, ohne dass ein Veräußerungserlös geflossen ist. Gerade bei wertvollen Beteiligungen kann das eine erhebliche Belastung sein, die vorab finanziert werden muss.

Ratenzahlung

Auf Antrag kann die Steuer grundsätzlich in sieben gleichen Jahresraten gezahlt werden (§ 6 Abs. 4 AStG), in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Das gilt seit 2022 einheitlich, auch beim Wegzug in einen anderen EU-Staat.

Rückkehr

Ist der Wegzug nur vorübergehend und kehrst Du innerhalb von sieben Jahren zurück, kann die Steuer unter den gesetzlichen Voraussetzungen entfallen (§ 6 Abs. 3 AStG). Die Frist kann auf Antrag auf bis zu zwölf Jahre verlängert werden.

Auch ein Einzelunternehmen oder eine Beteiligung an einer Personengesellschaft kann beim Wegzug zu einer Aufdeckung stiller Reserven führen, wenn Deutschland das Besteuerungsrecht verliert. Wir prüfen, welches Vermögen betroffen ist.

Gestaltung vor dem Wegzug

Ist der Wohnsitz erst aufgegeben, sind die Spielräume weitgehend ausgeschöpft. Deshalb prüfen wir die Gestaltungsmöglichkeiten rechtzeitig vor dem Umzug:

Anteilsübertragung

Werden Anteile vor dem Wegzug auf Familienmitglieder übertragen, die in Deutschland bleiben, kann sich die Wegzugsteuer reduzieren. Das muss mit der Schenkungsteuer und der Nachfolgeplanung abgestimmt werden.

Achtung bei Schenkungen

Eine unentgeltliche Übertragung auf eine Person, die nicht in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, löst selbst die Wegzugsbesteuerung aus (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AStG). Das gilt etwa für Kinder, die bereits im Ausland leben, und auch im Erbfall.

Umstrukturierung

Je nach Struktur kann eine Umwandlung vor dem Wegzug sinnvoll sein. Ob sie hilft, hängt vom Einzelfall und vom Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Zielland ab. Mehr zum Umwandlungssteuerrecht.

Holdingstruktur

Eine Holding kann vor dem Wegzug geprüft werden. Ihre bloße Zwischenschaltung verhindert die Wegzugsteuer aber nicht automatisch, denn auch mittelbare Beteiligungen und die Anteile an der Holding selbst sind erfasst. Mehr zur Holding.

Tatsächliche Veräußerung

Steht ein Verkauf ohnehin an, kann es günstiger sein, die Anteile vor dem Wegzug tatsächlich zu veräußern. Dann fließt auch der Erlös, mit dem die Steuer bezahlt werden kann.

Zeitpunkt

Der Wegzugszeitpunkt beeinflusst Bewertung, Sieben-Jahres-Voraussetzung und die laufende Besteuerung im Wegzugsjahr. Wir rechnen die Varianten durch, bevor Du Dich festlegst.

Was Du beim Wegzug außerdem beachten solltest

Erweitert beschränkte Steuerpflicht

Deutsche Staatsangehörige, die in ein Niedrigsteuerland ziehen und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten, können bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug mit weiteren Einkünften in Deutschland steuerpflichtig bleiben.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Deutsche Staatsangehörige bleiben für fünf Jahre nach dem Wegzug in Deutschland erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig, mit dem gesamten Weltvermögen. Mehr dazu auf unserer Seite Erbschaft und Schenkung international.

Immobilien in Deutschland

Mieteinnahmen bleiben in Deutschland steuerpflichtig. Ein Verkauf innerhalb der Zehnjahresfrist ebenfalls. Der Grundfreibetrag steht beschränkt Steuerpflichtigen grundsätzlich nicht zu.

Altersvorsorge und Zulagen

Förderungen wie die Riester-Zulage können bei einem Wegzug außerhalb der EU zurückgefordert werden. Auch Renten und Pensionen sind je nach Abkommen unterschiedlich zu besteuern.

So begleiten wir Deinen Wegzug

  • Bestandsaufnahme: Wohnsitz, Vermögen, Beteiligungen, Einkünfte und Zielland
  • Berechnung: mögliche Wegzugsteuer und laufende Steuerbelastung im Vergleich Deutschland und Ausland
  • Gestaltung: Zeitpunkt, Umstrukturierung und Anträge vor dem Umzug
  • Umsetzung: letzte Steuererklärung als unbeschränkt Steuerpflichtiger und Antrag auf Ratenzahlung
  • Nach dem Wegzug: Erklärungen für die beschränkte Steuerpflicht in Deutschland

Für die Steuerfragen im Zielland arbeiten wir mit Beratern vor Ort zusammen und stimmen beide Seiten aufeinander ab. Einen Überblick über alle internationalen Themen findest Du unter Steuerberatung international.

Häufige Fragen zur Wegzugsteuer

Muss ich nach dem Wegzug noch eine Steuererklärung in Deutschland abgeben?

Für das Jahr des Wegzugs ja. Danach musst Du eine Steuererklärung abgeben, wenn Du weiter inländische Einkünfte hast, etwa Mieten aus einer deutschen Immobilie. Bei Arbeitslohn oder Kapitalerträgen ist die Steuer häufig durch den Steuerabzug abgegolten.

Gilt die Wegzugsbesteuerung auch für eine UG oder eine Beteiligung von 1 %?

Ja. Die Wegzugsbesteuerung gilt für Beteiligungen von mindestens 1 % an Kapitalgesellschaften, also auch für eine GmbH, UG oder AG, sofern Du in den letzten fünf Jahren entsprechend beteiligt warst und mindestens sieben der letzten zwölf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig warst.

Kann ich meine Wohnung in Deutschland behalten?

Das kannst Du, aber dann behältst Du in der Regel auch Deinen Wohnsitz in Deutschland und bleibst unbeschränkt steuerpflichtig. Die Wohnung zu vermieten oder sie so aufzugeben, dass Du sie nicht mehr jederzeit nutzen kannst, ist deshalb meist Voraussetzung.

Was passiert, wenn ich nach ein paar Jahren zurückkomme?

Kehrst Du innerhalb von sieben Jahren zurück und hast die Anteile in der Zwischenzeit nicht veräußert, entfällt die Wegzugsteuer rückwirkend. Bei nachgewiesener Rückkehrabsicht kann die Frist auf bis zu zwölf Jahre verlängert werden.

Kann ich die Wegzugsteuer mit einer Holding vermeiden?

Nicht automatisch. Die Wegzugsbesteuerung erfasst auch mittelbare Beteiligungen und die Anteile an der Holding selbst. Eine Holding kann im Einzelfall Teil einer Gestaltung sein, ihre bloße Zwischenschaltung vor dem Wegzug reicht aber nicht aus. Das muss zusammen mit dem Doppelbesteuerungsabkommen geprüft werden.

Wann sollte ich mit der Planung beginnen?

Möglichst ein Jahr vor dem geplanten Umzug, mindestens aber einige Monate vorher. Viele Gestaltungen zur Vermeidung der Wegzugsteuer oder zur Steuerung des Wegzugszeitpunkts sind nach dem Umzug nicht mehr möglich.

Du planst einen Wegzug ins Ausland?

Sprich uns möglichst früh an. Viele Gestaltungen sind nur vor dem Wegzug möglich.