Umwandlungssteuerrecht

Einzelunternehmen in eine GmbH einbringen

Dein Einzelunternehmen ist gewachsen, die Gewinne steigen und die persönliche Haftung wird zum Risiko? Dann ist der Wechsel in eine GmbH oft der nächste logische Schritt. Steuerlich ist das eine Einbringung nach § 20 UmwStG. Richtig geplant, kannst Du Dein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln, ohne dass stille Reserven aufgedeckt und versteuert werden.

VKJP begleitet Dich von der ersten Vergleichsrechnung bis zur Eintragung ins Handelsregister – abgestimmt mit Deinem Notar und, wo nötig, einem Rechtsanwalt.

Wann lohnt sich der Wechsel in die GmbH?

Die GmbH ist kein Selbstzweck. Ob sich der Wechsel rechnet, hängt von Deinem Gewinn, Deinem Entnahmebedarf und Deinen Plänen ab. Typische Gründe für die Einbringung sind:

Haftung begrenzen

Als Einzelunternehmer haftest Du mit Deinem gesamten Privatvermögen. In der GmbH ist die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Persönliche Bürgschaften, etwa gegenüber Banken, bleiben davon allerdings unberührt.

Gewinne günstiger thesaurieren

Gewinne, die im Unternehmen bleiben, belastet die GmbH mit rund 30 % Körperschaft- und Gewerbesteuer. Als Einzelunternehmer zahlst Du je nach Gewinn bis zu rund 47,5 % Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Bei Ausschüttungen kommt Abgeltungsteuer hinzu – deshalb rechnen wir beide Varianten durch.

Nachfolge und Beteiligungen vorbereiten

GmbH-Anteile lassen sich leichter verschenken, vererben oder an Mitarbeiter und Investoren abgeben als ein Einzelunternehmen. Das schafft Spielraum für eine spätere Unternehmensnachfolge.

Geschäftsführergehalt und Vorsorge

Als Gesellschafter-Geschäftsführer beziehst Du ein angemessenes Gehalt, das bei der GmbH Betriebsausgabe ist. Auch eine betriebliche Altersversorgung lässt sich gestalten. Voraussetzung sind klare, fremdübliche Verträge.

Zwei Wege in die GmbH

Ein Formwechsel steht Einzelunternehmen nicht offen. Dein Betrieb kommt auf einem dieser beiden Wege in die GmbH:

Ausgliederung nach UmwG Sachgründung / Sachkapitalerhöhung
Voraussetzung Eingetragener Kaufmann (e. K.) im Handelsregister Jeder Einzelunternehmer, auch ohne Handelsregistereintrag
Übertragung In einem Akt (partielle Gesamtrechtsnachfolge) Jedes Wirtschaftsgut einzeln (Einzelrechtsnachfolge)
Verträge und Schulden Gehen grundsätzlich automatisch über Zustimmung von Vertragspartnern und Gläubigern nötig
Notarielle Unterlagen Ausgliederungsplan, Satzung, Sachgründungsbericht Gesellschaftsvertrag, Einbringungsvertrag, Sachgründungsbericht
Steuerliche Rückwirkung Bis zu 8 Monate vor Anmeldung zum Handelsregister Bis zu 8 Monate vor Abschluss des Einbringungsvertrags

Steuerlich gelten für beide Wege dieselben Regeln des § 20 UmwStG. Welcher Weg besser passt, hängt vor allem von Deinen Verträgen, Genehmigungen und dem Handelsregister ab.

Achtung: Wer die GmbH bar gründet und den Betrieb anschließend an sie verkauft, deckt alle stillen Reserven auf. Gesellschaftsrechtlich droht zudem eine verdeckte Sacheinlage.

Voraussetzungen für den Buchwertansatz

Die Einbringung bleibt steuerneutral, wenn insbesondere

  • der gesamte Betrieb mit allen wesentlichen Betriebsgrundlagen auf die GmbH übergeht,
  • Du dafür neue Anteile an der GmbH erhältst,
  • die Passivposten des eingebrachten Vermögens die Aktivposten nicht übersteigen,
  • das deutsche Besteuerungsrecht an den Wirtschaftsgütern erhalten bleibt,
  • zusätzliche Gegenleistungen der GmbH (z. B. ein Darlehen an Dich) höchstens 25 % des Buchwerts oder 500.000 € betragen, maximal den Buchwert, und
  • der Antrag auf Buchwertansatz rechtzeitig beim Finanzamt der GmbH gestellt wird – spätestens mit Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz.

Buchwert, Zwischenwert oder gemeiner Wert

Setzt die GmbH das übernommene Vermögen mit dem Buchwert an, entsteht kein Einbringungsgewinn. Ein Zwischenwert kann sinnvoll sein, wenn Du noch einkommensteuerliche Verlustvorträge hast, die sonst ungenutzt blieben. Beim gemeinen Wert werden alle stillen Reserven sofort versteuert; dafür kommen unter Umständen Freibetrag und ermäßigter Steuersatz nach §§ 16, 34 EStG in Betracht.

Der Wert, den die GmbH ansetzt, gilt für Dich als Veräußerungspreis und zugleich als Anschaffungskosten Deiner neuen Anteile.

Rückwirkend zum Jahresanfang

Die Einbringung kann steuerlich bis zu acht Monate zurückbezogen werden. Für eine Einbringung zum 31.12. muss die Anmeldung zum Handelsregister (Ausgliederung) bzw. der Einbringungsvertrag (Sacheinlage) deshalb spätestens zum 31.08. des Folgejahres vorliegen. So ist die GmbH steuerlich ab dem 1. Januar tätig, auch wenn sie erst später eingetragen wird.

Die siebenjährige Sperrfrist

Wer zu Buchwerten einbringt, braucht Geduld. Verkaufst Du die erhaltenen GmbH-Anteile innerhalb von sieben Jahren, werden die stillen Reserven aus dem Zeitpunkt der Einbringung nachträglich besteuert (Einbringungsgewinn I, § 22 UmwStG). Für jedes abgelaufene Zeitjahr sinkt der Betrag um ein Siebtel. Freibetrag und ermäßigter Steuersatz gibt es dafür nicht.

Nicht nur ein Verkauf löst die Nachversteuerung aus: Auch bestimmte Umwandlungen, Einbringungen der Anteile in andere Gesellschaften oder Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto können schädlich sein.

Außerdem musst Du dem Finanzamt sieben Jahre lang jeweils bis zum 31. Mai nachweisen, wem die Anteile zuzurechnen sind. Fehlt der Nachweis, gelten die Anteile als veräußert. Diese Frist überwachen wir für Dich.

Beispiel

Buchwert des Betriebs 120.000 €
Gemeiner Wert bei Einbringung 400.000 €
Einbringungsgewinn I (stille Reserven) 280.000 €
Verkauf der Anteile nach 2 vollen Jahren 5/7 werden nachversteuert
Nachträglich zu versteuern 200.000 €

Die Steuer entsteht rückwirkend im Jahr der Einbringung. Gleichzeitig erhöhen sich die Anschaffungskosten Deiner Anteile um den nachversteuerten Betrag; der Gewinn aus dem Verkauf selbst fällt dadurch niedriger aus.

Typische Stolpersteine bei der Einbringung

Die meisten Probleme entstehen nicht bei der Einbringung selbst, sondern in den Details davor und danach:

Betriebsgrundstück

Gehört ein Grundstück zum Einzelunternehmen, ist es meist eine wesentliche Betriebsgrundlage. Behältst Du es zurück, ist § 20 UmwStG grundsätzlich nicht anwendbar – es droht die Aufdeckung erheblicher stiller Reserven. Das Grundstück muss daher mit übertragen oder vorher sorgfältig umstrukturiert werden.

Grunderwerbsteuer

Geht ein Grundstück auf die GmbH über, fällt grundsätzlich Grunderwerbsteuer an – in NRW 6,5 % auf den Grundbesitzwert. Diese Kosten gehören von Anfang an in die Vergleichsrechnung.

Negatives Kapitalkonto

Übersteigen die Schulden des Betriebs sein Vermögen, muss insoweit aufgestockt werden und es entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn. Eine Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz ist dann zudem ausgeschlossen. Auch hohe Entnahmen kurz vor der Einbringung sollten abgestimmt sein.

Verlustvorträge

Gewerbesteuerliche Verlustvorträge des Einzelunternehmens gehen nicht auf die GmbH über. Einkommensteuerliche Verluste bleiben bei Dir persönlich und lassen sich gegebenenfalls über einen Zwischenwertansatz noch nutzen.

Sozialversicherung

Als Gesellschafter-Geschäftsführer mit mindestens 50 % der Anteile oder einer echten Sperrminorität bist Du in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig. Bei mehreren Gesellschaftern sollte der Status vorab geklärt werden.

Umsatzsteuer und Verträge

Die Übertragung des ganzen Betriebs ist als Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht umsatzsteuerbar. Arbeitsverhältnisse gehen auf die GmbH über; Miet- und Leasingverträge, Versicherungen, Genehmigungen und Bankverbindungen müssen geprüft und teils neu abgeschlossen werden.

So begleiten wir Dich

  1. Vergleichsrechnung Einzelunternehmen und GmbH über mehrere Jahre
  2. Prüfung der wesentlichen Betriebsgrundlagen, insbesondere Grundstücke
  3. Wahl des Wegs (Ausgliederung oder Sacheinlage) und des Einbringungsstichtags
  4. Abstimmung mit dem Notar, Einbringungsbilanz und Werthaltigkeitsnachweis
  5. Antrag auf Buchwertansatz und steuerliche Schlussbilanz
  6. Laufende Buchhaltung, Lohn und Jahresabschluss der GmbH sowie Überwachung der Sperrfrist

Teil einer größeren Struktur?

Oft ist die GmbH nur der erste Schritt, etwa für den späteren Aufbau einer Holding oder die Vorbereitung einer Nachfolge. Wir denken diese Schritte von Anfang an mit, damit Sperrfristen und spätere Umstrukturierungen zusammenpassen.

Mehr dazu auf unseren Seiten zum Umwandlungssteuerrecht und zur Unternehmensnachfolge.

Der umgekehrte Weg: Soll eine GmbH wieder zum Einzelunternehmen werden, ist die Verschmelzung auf den Gesellschafter oft die beste Lösung.

Die Alternative: Willst Du einen Partner aufnehmen oder die Haftung über eine GmbH & Co. KG begrenzen, ohne in die Körperschaftsteuer zu wechseln, kommt die Einbringung in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG in Betracht.

Häufige Fragen zur Einbringung in die GmbH

Kann ich mein Einzelunternehmen steuerfrei in eine GmbH umwandeln?

Ja, wenn die Voraussetzungen des § 20 UmwStG erfüllt sind. Die GmbH setzt das Betriebsvermögen dann auf Antrag mit dem Buchwert an, und es entsteht kein Einbringungsgewinn. Anfallen können trotzdem Notar- und Registerkosten sowie gegebenenfalls Grunderwerbsteuer.

Ist ein Formwechsel vom Einzelunternehmen in die GmbH möglich?

Nein. Ein Formwechsel nach dem Umwandlungsgesetz steht Einzelunternehmen nicht offen. Möglich sind die Ausgliederung, die nur eingetragenen Kaufleuten offensteht, oder die Einbringung im Wege der Sachgründung bzw. Sachkapitalerhöhung.

Wie viel Stammkapital brauche ich?

Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt 25.000 €. Bei einer Sachgründung wird es durch den eingebrachten Betrieb aufgebracht, der mindestens diesen Wert haben muss. Das wird in der Regel mit einer Einbringungsbilanz und gegebenenfalls einem Werthaltigkeitsnachweis belegt. Eine UG (haftungsbeschränkt) scheidet aus, weil dort keine Sacheinlagen zulässig sind.

Bis wann muss die Einbringung erfolgen, damit sie zum 1. Januar wirkt?

Steuerlich kann die Einbringung bis zu acht Monate zurückwirken. Für eine Einbringung zum 31. Dezember muss bei der Ausgliederung die Anmeldung zum Handelsregister bzw. bei der Sacheinlage der Einbringungsvertrag spätestens bis zum 31. August des Folgejahres vorliegen. Mit der Planung solltest Du deutlich früher beginnen.

Was passiert, wenn ich die GmbH-Anteile nach der Einbringung verkaufe?

Innerhalb von sieben Jahren nach einer Einbringung zu Buchwerten werden die damaligen stillen Reserven rückwirkend nachversteuert, gemindert um ein Siebtel für jedes abgelaufene Zeitjahr. Nach Ablauf der Sperrfrist gilt für den Verkauf das Teileinkünfteverfahren.

Lohnt sich die GmbH auch bei kleineren Gewinnen?

Pauschal lässt sich das nicht sagen. Neben der Steuerbelastung spielen laufende Mehrkosten für Bilanzierung, Offenlegung und Verwaltung eine Rolle, ebenso Haftung, Entnahmebedarf und Nachfolgepläne. Wir rechnen beide Varianten für Dich über mehrere Jahre durch.

Vom Einzelunternehmen zur GmbH?

Lass uns frühzeitig durchrechnen, ob und wann sich der Wechsel für Dich lohnt.