Internationale Erbschaft- & Schenkungsteuer

Sicher gestaltet mit VKJP

Grenzüberschreitende Erbschaften und Schenkungen nehmen stetig zu und bergen erhebliche steuerliche Risiken. Ohne sorgfältige Planung kann es schnell zu einer Doppelbesteuerung durch mehrere Staaten kommen. VKJP begleitet Dich bei internationalen Nachfolge- und Vermögensübertragungen und sorgt für rechtssichere, steuerlich optimierte Strukturen.

Wann entsteht deutsche Erbschaft- oder Schenkungsteuer?

Eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland besteht bereits dann, wenn:

der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes Inländer war

der Schenker zum Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung Inländer war oder

der Erwerber zum Zeitpunkt der Steuerentstehung Inländer ist.

In diesen Fällen unterliegt der weltweite Vermögensanfall der deutschen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer.

Unsere Leistungen

  • Analyse Deiner internationalen Vermögens- und Familienstruktur
  • Prüfung der Steuerpflicht in Deutschland und im Ausland
  • Anwendung und Auslegung einschlägiger Doppelbesteuerungsabkommen
  • Gestaltung steueroptimierter Übertragungs- und Nachfolgestrukturen
  • Begleitung bei Anzeigen, Erklärungen und Verfahren gegenüber Finanzbehörden
  • Abstimmung mit ausländischen Beratern

Doppelbesteuerungsabkommen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen existieren mit wenigen Staaten spezielle Abkommen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer, u. a. mit:

  • Frankreich
  • Dänemark
  • Griechenland
  • Schweden
  • Schweiz
  • USA

Dein Mehrwert mit VKJP

Internationale Erbschaft- und Schenkungsteuer erfordert Erfahrung, Detailkenntnis und Koordination. VKJP entwickelt individuelle Lösungen, die steuerliche Belastungen minimieren und Rechtssicherheit schaffen.

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