Umwandlungssteuerrecht
Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft einbringen (§ 24 UmwStG)
Du willst einen Partner in Dein Unternehmen aufnehmen, Deine Einzelpraxis zur Sozietät erweitern oder Deinen Betrieb in eine GmbH & Co. KG überführen? Steuerlich ist das eine Einbringung nach § 24 UmwStG. Richtig geplant, wechselst Du ohne Aufdeckung stiller Reserven in die Personengesellschaft, und das ganz ohne die siebenjährige Sperrfrist, die bei der GmbH gilt.
VKJP plant die Einbringung mit Dir von der Bewertung über die Ergänzungsbilanzen bis zur ersten Feststellungserklärung der neuen Gesellschaft und stimmt den Gesellschaftsvertrag mit Deinem Notar oder Rechtsanwalt ab.
Typische Anlässe für die Einbringung
§ 24 UmwStG erfasst die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft gegen Gewährung einer Gesellschafterstellung. In der Praxis sind das vor allem diese Fälle:
Partner aufnehmen
Ein Mitarbeiter, Geschäftspartner oder Investor soll sich an Deinem Unternehmen beteiligen. Aus dem Einzelunternehmen wird eine GbR, OHG oder KG, in die Du Deinen Betrieb einbringst und der neue Partner eine Einlage leistet.
Einzelpraxis zur Sozietät
Freiberufler wie Ärzte, Architekten oder Steuerberater schließen sich zu einer Berufsausübungsgesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft zusammen. Jeder bringt seine Praxis ein. Mehr dazu auf unserer Seite für Freiberufler.
Wechsel in die GmbH & Co. KG
Du willst die Haftung begrenzen, aber weiter wie ein Personenunternehmen besteuert werden? Dann bringst Du Deinen Betrieb in eine GmbH & Co. KG ein, an der Du als Kommanditist beteiligt bist.
Nachfolge vorbereiten
Die Nachfolgerin oder der Nachfolger soll schrittweise ins Unternehmen hineinwachsen. Gegen Einlage ist das ein Fall des § 24 UmwStG. Wird ein Kind unentgeltlich aufgenommen, gilt dagegen § 6 Abs. 3 EStG. Mehr zur Unternehmensnachfolge.
Buchwert, Zwischenwert oder gemeiner Wert
Die Personengesellschaft darf das eingebrachte Betriebsvermögen auf Antrag mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert ansetzen. Ohne Antrag gilt der gemeine Wert, und alle stillen Reserven werden aufgedeckt. Für den Buchwertansatz müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ganzer Betrieb: Alle wesentlichen Betriebsgrundlagen müssen in die Gesellschaft gelangen. Anders als bei der GmbH reicht es aus, wenn ein Grundstück als Sonderbetriebsvermögen in Deinem Eigentum bleibt und an die Gesellschaft vermietet wird.
- Gegenleistung in Gesellschaftsrechten: Du musst Mitunternehmer der Gesellschaft werden. Erhältst Du zusätzlich eine sonstige Gegenleistung, etwa eine Zahlung oder ein Darlehen, ist der Buchwertansatz nur möglich, soweit diese 25 % des Buchwerts beziehungsweise höchstens 500.000 € nicht übersteigt.
- Besteuerungsrecht Deutschlands: Das Besteuerungsrecht für das eingebrachte Vermögen darf nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden.
- Fristgerechter Antrag: Der Antrag ist spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz bei dem für die Gesellschaft zuständigen Finanzamt zu stellen.
Der große Unterschied zur Einbringung in eine GmbH: Es gibt keine siebenjährige Sperrfrist mit rückwirkender Besteuerung eines Einbringungsgewinns. Ausnahmen gelten nur, wenn GmbH-Anteile mit eingebracht werden.
Ergänzungsbilanzen: stille Reserven richtig zuordnen
Nimmt ein neuer Partner gegen Einlage teil, zahlt er für seinen Anteil in der Regel den vollen Wert, also auch für die stillen Reserven Deines Betriebs. Damit die Kapitalkonten das richtige Beteiligungsverhältnis zeigen und trotzdem keine Steuer anfällt, werden Ergänzungsbilanzen aufgestellt.
Beispiel: Dein Einzelunternehmen hat einen Buchwert von 100.000 € und einen Verkehrswert von 500.000 €. Ein Partner soll zu 50 % einsteigen und zahlt 500.000 € in die Gesellschaft ein.
| Du | Partner | |
|---|---|---|
| Einlage | Betrieb (Buchwert 100.000 €, Wert 500.000 €) | 500.000 € in bar |
| Kapitalkonto in der Gesellschaft | 500.000 € | 500.000 € |
| Ergänzungsbilanz | Negativ: –400.000 € | Keine |
| Steuerlicher Wertansatz Deines Anteils | 100.000 € (Buchwert) | 500.000 € |
| Einbringungsgewinn | 0 € | – |
In der Gesellschaftsbilanz sind beide gleich beteiligt. Die negative Ergänzungsbilanz sorgt dafür, dass Du steuerlich beim Buchwert bleibst. Sie wird in den Folgejahren parallel zu den Abschreibungen aufgelöst. Die höheren Abschreibungen kommen so im Ergebnis dem Partner zugute, der für die stillen Reserven bezahlt hat.
Die häufigste Falle: Zuzahlung in Dein Privatvermögen
Zahlt der neue Partner nicht in die Gesellschaft ein, sondern direkt an Dich, verkaufst Du ihm steuerlich einen Teil Deines Betriebs. Die Zuzahlung ist dann ein laufender Veräußerungsgewinn, den § 24 UmwStG nicht abdeckt, auch wenn der Rest der Einbringung zu Buchwerten erfolgt. Freibetrag und ermäßigter Steuersatz für Betriebsveräußerungen greifen dabei in der Regel nicht.
Ob die Einlage in die Gesellschaft oder an Dich fließt, ist deshalb eine der wichtigsten Weichenstellungen. Die Zahlung zunächst in die Gesellschaft und die spätere Entnahme wird vom Finanzamt genau geprüft. Wir planen den Zahlungsweg mit Dir, bevor der Vertrag unterschrieben wird.
Weitere Stolpersteine bei der Einbringung
Einnahmenüberschussrechnung
Viele Einzelunternehmer und Freiberufler ermitteln ihren Gewinn per EÜR. Für die Einbringung zu Buchwerten ist eine Einbringungsbilanz aufzustellen. Der Wechsel kann einen Übergangsgewinn auslösen, der sorgfältig berechnet werden muss.
Grundstücke und Sonderbetriebsvermögen
Ein Betriebsgrundstück kannst Du in die Gesellschaft übertragen oder als Sonderbetriebsvermögen behalten. Beides hat Folgen für Haftung, Grunderwerbsteuer und eine spätere Nachfolge, die wir vorab vergleichen.
Grunderwerbsteuer
Wird ein Grundstück in die Gesellschaft übertragen, ist das insoweit steuerfrei, wie Du an der Gesellschaft beteiligt bist. Die Befreiung entfällt rückwirkend, wenn sich Deine Beteiligung innerhalb von zehn Jahren verringert.
Gewerbesteuerliche Verluste
Gewerbesteuerliche Verlustvorträge Deines Einzelunternehmens gehen auf die Gesellschaft nur in Höhe Deiner Beteiligung über. Soweit der neue Partner beteiligt ist, sind sie verloren.
Rückwirkung
Eine steuerliche Rückwirkung von bis zu acht Monaten ist nur bei einer Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz möglich. Bei der üblichen Einbringung durch Einzelübertragung gilt der Tag der Übertragung.
Umsatzsteuer und Verträge
Die Einbringung ist in der Regel eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen. Verträge mit Kunden, Lieferanten, Vermietern und Banken müssen bei einer Einzelübertragung auf die Gesellschaft übergeleitet werden.
Personengesellschaft oder GmbH?
Ob Dein Einzelunternehmen besser in eine Personengesellschaft oder in eine GmbH wechselt, hängt von Gewinn, Haftung und Zielen ab. Die wichtigsten Unterschiede:
| Personengesellschaft (§ 24 UmwStG) | GmbH (§ 20 UmwStG) | |
|---|---|---|
| Besteuerung | Einkommensteuer bei den Gesellschaftern | Körperschaft- und Gewerbesteuer, Ausschüttungen beim Gesellschafter |
| Haftung | Persönlich, bei GmbH & Co. KG begrenzt | Auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt |
| Sperrfrist | Grundsätzlich keine | Sieben Jahre |
| Betriebsgrundstück | Kann als Sonderbetriebsvermögen beim Einbringenden bleiben | Muss mit eingebracht werden |
| Neue Partner | Beteiligung über Kapitalkonten und Ergänzungsbilanzen | Beteiligung über Geschäftsanteile |
| Geschäftsführergehalt | Keine Betriebsausgabe, Teil des Gewinnanteils | Betriebsausgabe der GmbH |
Alles zum Wechsel in die GmbH findest Du auf unserer Seite Einzelunternehmen in eine GmbH einbringen. Einen Überblick über alle Umwandlungswege gibt die Seite Umwandlungssteuerrecht.
So begleiten wir Dich
1. Prüfung und Vergleich
Wir ermitteln Buchwerte und stille Reserven, prüfen die wesentlichen Betriebsgrundlagen und vergleichen die Personengesellschaft auf Wunsch mit der GmbH.
2. Struktur und Vertrag
Wir legen Beteiligungsquoten, Einlagen und Zahlungswege fest und stimmen die steuerlich relevanten Regelungen des Gesellschaftsvertrags mit Deinem Notar oder Rechtsanwalt ab.
3. Einbringung
Wir erstellen die Einbringungsbilanz, die Ergänzungsbilanzen und stellen den Antrag auf Buchwertansatz fristgerecht beim Finanzamt.
4. Laufende Betreuung
Wir übernehmen Buchhaltung, Jahresabschluss und Feststellungserklärung der neuen Gesellschaft und führen die Ergänzungsbilanzen in den Folgejahren fort.
Häufige Fragen zur Einbringung in eine Personengesellschaft
Kann ich mein Einzelunternehmen steuerneutral in eine Personengesellschaft einbringen?
Ja. Nach § 24 UmwStG kann die Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen auf Antrag mit dem Buchwert ansetzen. Voraussetzung ist unter anderem, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen eingebracht werden, Du Mitunternehmer wirst und eine zusätzliche Gegenleistung die gesetzlichen Grenzen nicht übersteigt.
Gibt es bei der Einbringung in eine Personengesellschaft eine Sperrfrist?
Grundsätzlich nicht. Anders als bei der Einbringung in eine GmbH gibt es keine siebenjährige Sperrfrist mit rückwirkender Besteuerung. Eine Ausnahme gilt, wenn Anteile an Kapitalgesellschaften mit eingebracht und innerhalb von sieben Jahren veräußert werden. Bei Grundstücken ist zudem die zehnjährige Frist der Grunderwerbsteuer zu beachten.
Was ist eine Ergänzungsbilanz?
Eine Ergänzungsbilanz korrigiert die Wertansätze der Gesellschaftsbilanz für einen einzelnen Gesellschafter. Bei der Aufnahme eines Partners sorgt eine negative Ergänzungsbilanz dafür, dass der Einbringende trotz höherem Kapitalkonto steuerlich beim Buchwert bleibt und keinen Einbringungsgewinn versteuern muss.
Was passiert, wenn der neue Partner direkt an mich zahlt?
Dann liegt insoweit ein Verkauf eines Teils Deines Betriebs vor. Die Zahlung führt zu einem laufenden Veräußerungsgewinn, der nicht von § 24 UmwStG geschützt ist. Soll die Einbringung steuerneutral bleiben, sollte die Einlage in das Vermögen der Gesellschaft geleistet werden.
Muss mein Betriebsgrundstück mit in die Gesellschaft?
Nein. Bei der Einbringung in eine Personengesellschaft reicht es, wenn das Grundstück in Deinem Eigentum bleibt und der Gesellschaft zur Nutzung überlassen wird. Es wird dann Sonderbetriebsvermögen. Bei der Einbringung in eine GmbH ist das anders.
Kann ich mein Kind unentgeltlich in mein Unternehmen aufnehmen?
Ja. Die unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen fällt nicht unter § 24 UmwStG, sondern unter § 6 Abs. 3 EStG und ist ebenfalls zu Buchwerten möglich. Schenkungsteuerlich ist der übertragene Anteil zu bewerten, für Betriebsvermögen kommen die Verschonungsregeln in Betracht.
Du willst einen Partner aufnehmen oder in eine KG wechseln?
Lass uns die Einbringung frühzeitig planen, bevor Verträge unterschrieben und Zahlungen geflossen sind.
