Steuerberatung international
Beschränkte Steuerpflicht: Steuererklärung ohne Wohnsitz in Deutschland
Du lebst im Ausland, hast aber eine vermietete Wohnung in Deutschland, eine Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft oder arbeitest zeitweise hier? Dann bist Du in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig und musst für Deine deutschen Einkünfte in vielen Fällen eine Einkommensteuererklärung abgeben.
VKJP erstellt Deine Einkommensteuererklärung als beschränkt Steuerpflichtiger, prüft, ob ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht günstiger ist, und übernimmt die Kommunikation mit dem deutschen Finanzamt, damit Du Dich darum aus dem Ausland nicht kümmern musst.
Wer ist beschränkt steuerpflichtig?
Beschränkt einkommensteuerpflichtig ist, wer in Deutschland weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, aber inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG erzielt (§ 1 Abs. 4 EStG). Besteuert werden dann nur diese deutschen Einkünfte, nicht Dein Welteinkommen.
Typische Fälle sind Auslandsdeutsche nach dem Wegzug, die ihre Wohnung in Deutschland vermieten, und ausländische Investoren mit Immobilien in Deutschland.
Vermietung und Verpachtung
Mieteinnahmen aus einer Immobilie in Deutschland sind hier steuerpflichtig, unabhängig davon, wo Du lebst. Das ist der häufigste Grund für eine Steuererklärung als beschränkt Steuerpflichtiger.
Verkauf einer Immobilie
Verkaufst Du eine deutsche Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb, ist der Gewinn in Deutschland als privates Veräußerungsgeschäft zu versteuern.
Beteiligungen und Betriebsstätten
Gewinnanteile aus einer deutschen Personengesellschaft oder Gewinne einer Betriebsstätte in Deutschland sind hier zu versteuern und in einer Steuererklärung anzugeben.
Arbeit in Deutschland
Arbeitslohn für eine Tätigkeit in Deutschland unterliegt dem Lohnsteuerabzug. Die Steuer ist damit oft abgegolten, eine Veranlagung kann sich aber auf Antrag lohnen, etwa wegen hoher Werbungskosten.
Was bei der Besteuerung anders ist
Beschränkt Steuerpflichtige werden in Deutschland schlechter gestellt als Inländer:
- Kein Grundfreibetrag: Das zu versteuernde Einkommen wird um den Grundfreibetrag erhöht. Schon kleine Mieteinnahmen können deshalb zu Steuer führen.
- Kaum persönliche Abzüge: Sonderausgaben wie Versicherungsbeiträge und außergewöhnliche Belastungen bleiben weitgehend unberücksichtigt.
- Kein Ehegattensplitting: Ehegatten werden einzeln veranlagt.
- Werbungskosten bleiben abziehbar: Bei Vermietungseinkünften zählen Abschreibung, Schuldzinsen, Instandhaltung und Verwaltungskosten weiter voll. Hier liegt das größte Potenzial.
Kapitalerträge aus Deutschland und viele Arbeitseinkünfte sind durch den Steuerabzug abgegolten. Ob für Dich eine Erklärungspflicht besteht, prüfen wir vorab.
Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht
Erzielst Du Deine Einkünfte ganz überwiegend in Deutschland, kannst Du beantragen, als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden (§ 1 Abs. 3 EStG). Voraussetzung ist, dass mindestens 90 % Deiner Einkünfte in Deutschland der Einkommensteuer unterliegen oder Deine ausländischen Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen. Der Betrag wird je nach Wohnsitzstaat angepasst.
Dann stehen Dir unter anderem der Grundfreibetrag und Sonderausgaben zu. Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Staates können darüber hinaus unter Umständen das Ehegattensplitting erhalten, auch wenn der Ehegatte im Ausland lebt (§ 1a EStG). Erforderlich ist eine Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde über Deine Einkünfte dort.
Wir rechnen beide Varianten durch und stellen den Antrag, wenn er sich für Dich lohnt.
Doppelbesteuerung vermeiden
Deine deutschen Einkünfte sind in der Regel auch in Deinem Wohnsitzstaat zu erklären. Welcher Staat besteuern darf und wie eine doppelte Besteuerung vermieden wird, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen. Bei Immobilien hat meist Deutschland das Besteuerungsrecht, und der Wohnsitzstaat stellt die Einkünfte frei oder rechnet die deutsche Steuer an.
Für die Anrechnung im Ausland brauchst Du den deutschen Steuerbescheid. Wir erläutern Dir die Werte und stimmen uns bei Bedarf mit Deinem Berater im Wohnsitzstaat ab. Mehr zu internationalen Themen findest Du unter Steuerberatung international.
Unsere Leistung: Deine Steuererklärung für Deutschland
Prüfung
Wir klären, ob Du in Deutschland erklärungspflichtig bist, welches Finanzamt zuständig ist und ob ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht günstiger ist.
Erstellung der Erklärung
Wir ermitteln Deine deutschen Einkünfte, bei Vermietung inklusive Abschreibung und aller Werbungskosten, und erstellen und übermitteln die Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige.
Finanzamt und Bescheid
Wir beantworten Rückfragen des Finanzamts, prüfen den Steuerbescheid und legen bei Fehlern Einspruch ein. Die Unterlagen tauschen wir digital aus, Du musst dafür nicht nach Deutschland kommen.
Laufende Betreuung
Auf Wunsch übernehmen wir die Erklärung jedes Jahr, behalten Fristen und Vorauszahlungen im Blick und begleiten Dich beim späteren Verkauf der Immobilie.
Lebst Du in Deutschland, findest Du alles Weitere auf unserer Seite zur Einkommensteuererklärung.
Häufige Fragen zur beschränkten Steuerpflicht
Muss ich als beschränkt Steuerpflichtiger eine Steuererklärung abgeben?
Wenn Du Einkünfte hast, die nicht bereits durch einen Steuerabzug abgegolten sind, ja. Das gilt insbesondere für Mieteinnahmen aus einer deutschen Immobilie, Gewinne aus dem Verkauf einer Immobilie innerhalb von zehn Jahren und Gewinnanteile aus deutschen Personengesellschaften.
Bekomme ich als beschränkt Steuerpflichtiger den Grundfreibetrag?
Grundsätzlich nicht. Das zu versteuernde Einkommen wird um den Grundfreibetrag erhöht. Erzielst Du mindestens 90 % Deiner Einkünfte in Deutschland oder liegen Deine ausländischen Einkünfte unter dem Grundfreibetrag, kannst Du aber beantragen, als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden.
Welches Finanzamt ist zuständig?
Bei Vermietungseinkünften ist in der Regel das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Bei mehreren Immobilien oder anderen Einkünften kann sich die Zuständigkeit nach dem wertvollsten Vermögen oder der Tätigkeit richten. Für Renten aus der deutschen Rentenversicherung ist häufig das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.
Muss ich die deutschen Mieteinnahmen auch im Ausland angeben?
In der Regel ja. Ob sie dort steuerfrei gestellt oder besteuert und die deutsche Steuer angerechnet wird, hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen und dem Recht Deines Wohnsitzstaates ab. Dafür brauchst Du meist den deutschen Steuerbescheid.
Kann ich die Steuererklärung komplett aus dem Ausland erledigen?
Ja. Wir tauschen die Unterlagen digital mit Dir aus, übermitteln die Erklärung elektronisch und erhalten den Bescheid als Deine Bevollmächtigten. Ein Besuch in Deutschland ist dafür nicht nötig.
Deutsche Einkünfte, aber Wohnsitz im Ausland?
Wir erstellen Deine Einkommensteuererklärung für Deutschland und kümmern uns um die Kommunikation mit dem Finanzamt.
