Abfindungsberatung

Steuerlich optimal gestalten mit VKJP

Eine Abfindung stellt häufig eine einmalige finanzielle Weichenstellung dar – etwa im Zusammenhang mit Kündigung, Aufhebungsvertrag oder einvernehmlicher Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ohne steuerliche Gestaltung kann ein erheblicher Teil der Abfindung durch Steuern aufgezehrt werden.

VKJP unterstützt Dich dabei, Abfindungen steuerlich optimal zu strukturieren, Belastungen zu minimieren und Gestaltungsspielräume rechtssicher zu nutzen.

Wie werden Abfindungen steuerlich behandelt?

Abfindungen zählen grundsätzlich zu den außerordentlichen Einkünften und unterliegen der Einkommensteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die sogenannte Fünftelregelung zur Anwendung kommen, die eine Progressionsmilderung bewirkt.

Ob die Fünftelregelung greift, hängt u. a. ab von:

  • Zusammenballung der Einkünfte
  • Art und Zeitpunkt der Auszahlung
  • Vertragsgestaltung

VKJP prüft für Dich, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und wie die Auszahlung optimal gestaltet werden kann.

Abfindung & Arbeitslosengeld

Auch sozialversicherungsrechtliche Aspekte spielen eine Rolle, insbesondere im Hinblick auf:

  • Ruhens- oder Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld
  • Gestaltung von Beendigungszeitpunkten
  • Anrechnung von Urlaubs- oder Freistellungszeiträumen

VKJP berücksichtigt diese Punkte im Rahmen der Gesamtplanung.

Gestaltungsmöglichkeiten bei Abfindungen

Je nach Ausgangslage kommen u. a. folgende Gestaltungen in Betracht:

  • Zeitliche Verschiebung der Auszahlung in ein günstigeres Steuerjahr
  • Aufteilung der Abfindung auf mehrere Zahlungen (soweit zulässig)
  • Kombination mit Einzahlungen in Altersvorsorgeprodukte
  • Abstimmung mit weiteren Einkünften im Auszahlungsjahr
  • Optimierung im Rahmen von Aufhebungsverträgen

Ziel ist stets, die Gesamtsteuerbelastung zu reduzieren.

Unsere Leistungen für Dich

Steuerliche Analyse Deiner Abfindung

Prüfung der Anwendbarkeit der Fünftelregelung

Gestaltung der Auszahlungsmodalitäten

Beratung zu Aufhebungsverträgen aus steuerlicher Sicht

Abstimmung mit weiteren Einkünften und Vorsorgekonzepten

Erstellung der Einkommensteuererklärung