Ab 1. Januar 2027 können Anbieter das neue Produkt anbieten. Kurz zusammengefasst, was das BMF-FAQ dazu sagt:

Wesen des Produkts

Ein Altersvorsorgedepot ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag ohne Kapitalerhaltungsgarantie, dafür renditeorientiert – Einzahlungen können auch in Fonds/ETFs erfolgen, Erträge bleiben in der Ansparphase unversteuert (nachgelagerte Besteuerung).

Varianten

Freies Altersvorsorgedepot: Anlageentscheidung individuell (Anbieter oder Anleger)

Standarddepot: gesetzlich vorgegebene Standardeinstellungen (zwei Fonds: risikoärmer/risikoreicher, automatisches Umschichten vor Rentenbeginn), Effektivkosten gedeckelt auf 1,0 % p.a., auch als öffentliches Angebot geplant

Förderung und Zulagen

  • 50 Cent Grundzulage je eingezahltem Euro bis 360 €, dann 25 Cent bis 1.800 € → max. 540 €/Jahr
  • Kinderzulage: 1 € je eingezahltem Euro bis 300 € pro Kind
  • Berufseinsteigerbonus: 200 € einmalig bei Vertragsschluss vor dem 25. Geburtstag
  • Sonderausgabenabzug zusätzlich möglich (§ 10a EStG), Höchstbetrag künftig 1.800 € zzgl. Zulagen
  • Jährlicher Einzahlungs-Höchstbetrag insgesamt: 6.840 €, gefördert davon max. 1.800 €

Für wen ist das Altersvorsorgedepot interessant?

Grundsätzlich ist das Altersvorsorgedepot für Arbeitnehmer und Beamte gedacht, auch während dem Bezug von Sozialleistungen und sonstigen Entgeltersatzleistungen, hat man Anspruch auf die Zulagen.

Der Kreis der Förderberechtigten wurde um Freiberufler und Gewerbetreibende ergänzt, sowie Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung.

Zusammenfassung

Mit dem Altersvorsorgedepot schafft der Gesetzgeber eine Möglichkeit fürs Alter vorzusorgen, bei der im Vergleich zu den klassischen Produkten am Markt die Kosten gedeckelt sind und man auch eigenverantwortlich sein Vermögen verwalten kann und trotzdem von Zulagen profitieren kann.

Es besteht die Möglichkeit, bestehende Riester Verträge in das Altersvorsorgedepot zu überführen, eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.