Ratgeber Erben & Schenken
Erbschaftsteuererklärung: Ablauf, Fristen und Kosten
Nach einem Todesfall kommen auf die Erben viele Pflichten zu, eine davon gegenüber dem Finanzamt. Wer erbt, muss das melden, und häufig folgt eine Erbschaftsteuererklärung, auch wenn am Ende gar keine Steuer anfällt.
Hier erfährst Du, welche Fristen gelten, welche Unterlagen Du brauchst und wie Du die Steuer mit den richtigen Angaben senken kannst.
Der Ablauf in fünf Schritten
1. Erbschaft anzeigen
Innerhalb von drei Monaten, nachdem Du von der Erbschaft erfahren hast, musst Du sie dem für den Wohnsitz des Verstorbenen zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt anzeigen. Ein formloses Schreiben mit den wichtigsten Angaben genügt.
2. Aufforderung abwarten
Banken, Versicherungen, Standesämter, Gerichte und Notare melden Erbfälle ohnehin an das Finanzamt. Das Finanzamt prüft, ob Steuer anfallen kann, und fordert Dich dann zur Abgabe der Erklärung auf, mit einer Frist von mindestens einem Monat.
3. Nachlass erfassen und bewerten
Alle Vermögenswerte werden mit ihrem Wert am Todestag erfasst: Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Beteiligungen, Lebensversicherungen und Hausrat. Für Immobilien und Unternehmensanteile stellt ein gesondertes Finanzamt den Wert in einem eigenen Verfahren fest.
4. Abzüge und Befreiungen geltend machen
Schulden, Bestattungskosten und Kosten der Nachlassabwicklung mindern den Erwerb. Hinzu kommen Steuerbefreiungen, etwa für das Familienheim, und die persönlichen Freibeträge.
5. Bescheid prüfen
Nach der Erklärung erlässt das Finanzamt den Erbschaftsteuerbescheid. Prüfe ihn sorgfältig, insbesondere die Bewertung der Immobilien. Gegen einen fehlerhaften Bescheid kannst Du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.
Diese Unterlagen brauchst Du
- Sterbeurkunde und Erbschein oder eröffnetes Testament
- Kontoauszüge und Depotaufstellungen zum Todestag
- Grundbuchauszüge, Kauf- oder Schenkungsverträge und Angaben zu Wohnfläche und Miete
- Unterlagen zu Beteiligungen und Betriebsvermögen
- Policen und Auszahlungsbelege von Lebensversicherungen
- Belege über Schulden, Bestattung und Grabpflege
- Schenkungen des Verstorbenen an Dich in den letzten zehn Jahren
Was wir für Dich übernehmen
- Anzeige der Erbschaft beim Finanzamt
- Erstellung der Erbschaftsteuererklärung, auf Wunsch gemeinsam für alle Erben
- Feststellungserklärungen für Immobilien und Unternehmensanteile
- Prüfung, ob ein Verkehrswertgutachten den Immobilienwert senkt
- Prüfung des Bescheids und gegebenenfalls Einspruch
- Ausstehende Einkommensteuererklärungen des Verstorbenen
Mehr zu Freibeträgen und Steuersätzen findest Du unter Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.
Häufige Fragen zur Erbschaftsteuererklärung
Wann muss ich eine Erbschaftsteuererklärung abgeben?
Erst wenn das Finanzamt Dich dazu auffordert. Vorher musst Du die Erbschaft innerhalb von drei Monaten anzeigen. Die Frist für die Erklärung setzt das Finanzamt in der Aufforderung fest, sie beträgt mindestens einen Monat und kann auf Antrag verlängert werden.
Muss ich eine Erbschaft auch melden, wenn keine Steuer anfällt?
Grundsätzlich ja. Die Anzeigepflicht gilt unabhängig davon, ob am Ende Steuer anfällt. Sie entfällt nur in bestimmten Fällen, etwa wenn ein vom Gericht oder Notar eröffnetes Testament vorliegt und zum Nachlass keine Immobilien, kein Betriebsvermögen, keine nicht börsennotierten Gesellschaftsanteile und kein Auslandsvermögen gehören.
Welche Kosten kann ich von der Erbschaft abziehen?
Schulden des Verstorbenen, offene Rechnungen und Steuern sind voll abziehbar. Für Bestattung, Grabmal, Grabpflege und die Abwicklung des Nachlasses gibt es eine Pauschale von 15.000 € pro Erbfall, ohne Nachweis. Sind die Kosten höher, können sie mit Belegen abgezogen werden.
Was kostet ein Steuerberater für die Erbschaftsteuererklärung?
Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung und hängt vom Wert des Nachlasses und vom Aufwand ab. Wir nennen Dir vorab ein transparentes Angebot. Die Beraterkosten gehören zu den Kosten der Nachlassregelung.
Muss ich auch die Steuererklärungen des Verstorbenen abgeben?
Ja. Als Erbe trittst Du in die steuerlichen Pflichten des Verstorbenen ein und musst ausstehende Einkommensteuererklärungen abgeben, auch für das Todesjahr. Die Einkommensteuer, die auf den Verstorbenen entfällt, mindert als Nachlassverbindlichkeit wiederum die Erbschaftsteuer.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
Du hast geerbt und brauchst Unterstützung?
Wir übernehmen Anzeige, Erklärung und die Prüfung des Bescheids, damit Du Dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst.
