Steuerberatung national

Jahresabschluss und Steuererklärungen für Unternehmen

Der Jahresabschluss ist mehr als eine Pflicht: Er zeigt, wie Dein Unternehmen wirklich dasteht, und ist die Grundlage für Steuern, Bankgespräche und Geschäftsentscheidungen. VKJP erstellt Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung und alle betrieblichen Steuererklärungen – für Einzelunternehmen, Freiberufler, Personen- und Kapitalgesellschaften.

Weil wir Deine Buchhaltung in der Regel digital mitbetreuen, entsteht der Abschluss ohne Medienbrüche und ohne lange Suche nach Belegen. Und wir besprechen die Zahlen mit Dir, statt sie nur abzuliefern.

Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

Welche Form des Jahresabschlusses Du brauchst, hängt von Rechtsform und Größe ab:

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Freiberufler und kleine Gewerbetreibende ermitteln ihren Gewinn mit der EÜR – Einnahmen minus Ausgaben. Gewerbetreibende dürfen das, solange ihr Umsatz höchstens 800.000 € und ihr Gewinn höchstens 80.000 € im Jahr beträgt und sie nicht als Kaufmann bilanzieren müssen.

Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung

GmbH, UG, GmbH & Co. KG und größere Unternehmen bilanzieren. Kapitalgesellschaften müssen ihren Abschluss außerdem im Unternehmensregister offenlegen. Kleinstgesellschaften können ihre Bilanz statt einer Veröffentlichung hinterlegen.

Was wir für Dich erstellen

  • Jahresabschluss als Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung oder als Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • E-Bilanz-Übermittlung an das Finanzamt
  • Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuer-Jahreserklärung
  • Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Personengesellschaften
  • Offenlegung bzw. Hinterlegung im Unternehmensregister
  • Prüfung der Steuerbescheide und Anpassung der Vorauszahlungen
  • Abschlussbesprechung mit Ausblick und Gestaltungshinweisen

Fristen im Blick

Kleine Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende aufstellen und spätestens nach zwölf Monaten offenlegen. Die Steuererklärungen für 2025 sind bei Erstellung durch einen Steuerberater bis zum 1. März 2027 abzugeben. Wir überwachen alle Fristen für Dich.

Abschluss und Buchhaltung aus einer Hand

Am effizientesten wird der Abschluss, wenn wir auch Deine laufende Finanzbuchhaltung betreuen – digital über DATEV Unternehmen online. Buchst Du selbst in Lexware Office oder Odoo, übernehmen wir Deine Daten von dort. So gibt es am Jahresende keine bösen Überraschungen.

Jahresabschluss für Trading- und Vermögensverwaltungs-GmbHs

Immer mehr Anleger halten ihr Wertpapierdepot in einer eigenen GmbH. Der Grund: Gewinne aus dem Verkauf von Aktien sind bei der GmbH zu 95 % steuerfrei und können nahezu ungeschmälert reinvestiert werden.

Der Jahresabschluss einer solchen GmbH hat seine eigenen Anforderungen: Hunderte Transaktionen aus Broker-Abrechnungen, etwa von Interactive Brokers, Dividenden mit und ohne Steuerbefreiung, Fremdwährungen, Termingeschäfte und die richtige Bewertung zum Stichtag. Wir kennen diese Besonderheiten und erstellen Abschlüsse für Trading-GmbHs effizient und korrekt.

Lohnt sich eine Trading-GmbH für Dich?

Das hängt von der Höhe Deines Vermögens, Deiner Anlagestrategie und Deinem Entnahmebedarf ab. Ein Rechenbeispiel und die wichtigsten Vor- und Nachteile findest Du bei unserer privaten Vermögensplanung.

Häufige Fragen zum Jahresabschluss

Muss ich als Einzelunternehmer eine Bilanz erstellen?

Nur wenn Du als Kaufmann dazu verpflichtet bist oder die Grenzen überschreitest: Gewerbetreibende mit mehr als 800.000 € Umsatz oder mehr als 80.000 € Gewinn im Jahr müssen bilanzieren. Freiberufler können unabhängig von ihrer Größe die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen.

Bis wann muss der Jahresabschluss einer GmbH fertig sein?

Kleine GmbHs müssen den Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres aufstellen und spätestens zwölf Monate danach im Unternehmensregister offenlegen. Die Steuererklärungen für 2025 sind mit Steuerberater bis zum 1. März 2027 abzugeben.

Was passiert, wenn der Jahresabschluss nicht offengelegt wird?

Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren ein. Nach Androhung werden Ordnungsgelder fällig, die sich bei weiterer Versäumnis wiederholen können. Wir übernehmen die Offenlegung für Dich.

Was ist die E-Bilanz?

Bilanzierende Unternehmen müssen ihre Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch in einem vorgegebenen Format an das Finanzamt übermitteln. Die E-Bilanz erstellen und übermitteln wir direkt aus DATEV.

Erstellt VKJP auch Jahresabschlüsse für Trading-GmbHs?

Ja. Wir erstellen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für vermögensverwaltende GmbHs mit Wertpapierdepots und kennen die Besonderheiten bei Broker-Abrechnungen, Dividenden und Termingeschäften.

Jahresabschluss abgeben?

Lass uns besprechen, wie wir Deinen Abschluss effizient und fristgerecht erstellen.