Erben, Schenken & Nachfolge

Familien-KG gründen: Vermögen schrittweise an die nächste Generation übertragen

Du möchtest Deine Immobilien oder Dein Wertpapierdepot frühzeitig an Deine Kinder weitergeben, aber noch nicht aus der Hand geben? Dann ist die Familien-KG eine der wirkungsvollsten Gestaltungen der vorweggenommenen Erbfolge: Das Vermögen liegt in einer Kommanditgesellschaft, die Kinder werden Schritt für Schritt beteiligt, und Du behältst als Geschäftsführer die Kontrolle.

VKJP plant die Familien-KG mit Dir steuerlich von Anfang an: von der Wahl der richtigen Struktur über die Bewertung der Anteile und die Schenkungsteuer bis zur laufenden Betreuung der Gesellschaft. Den Gesellschaftsvertrag stimmen wir eng mit Deinem Notar ab.

Was ist eine Familien-KG?

Eine Familien-KG ist eine Kommanditgesellschaft, an der nur Familienmitglieder beteiligt sind. Sie dient dazu, Familienvermögen gebündelt zu verwalten und es planvoll auf die nächste Generation zu übertragen. Typischerweise bringen die Eltern vermietete Immobilien, Wertpapiere oder Beteiligungen in die Gesellschaft ein.

Die Rollen sind klar verteilt: Die Eltern übernehmen als Komplementäre die Geschäftsführung, entweder selbst oder über eine Komplementär-GmbH. Die Kinder werden als Kommanditisten beteiligt, mit begrenzter Haftung und begrenzten Mitspracherechten. So kann das Vermögen wirtschaftlich auf die Kinder übergehen, während die Entscheidungen weiter bei den Eltern liegen.

Statt Immobilien oder Depots aufzuteilen, werden nur noch Gesellschaftsanteile übertragen. Das Vermögen bleibt zusammen, und die Übertragung lässt sich in beliebig großen Schritten steuern.

Was die Familien-KG leistet

Freibeträge mehrfach nutzen

Anteile lassen sich in Tranchen verschenken. Die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG leben alle zehn Jahre wieder auf, bei Kindern 400.000 € je Elternteil. Wer früh beginnt, kann sie mehrfach ausnutzen.

Kontrolle behalten

Als Komplementär führst Du die Geschäfte. Über den Gesellschaftsvertrag regelst Du Stimm-, Kontroll- und Entnahmerechte so, dass Deine Kinder beteiligt sind, ohne über das Vermögen allein verfügen zu können.

Vermögen zusammenhalten

Keine Bruchteilsgemeinschaften an Immobilien, keine Aufteilung von Depots: Das Vermögen bleibt in einer Hand und wird einheitlich verwaltet, auch über Generationen hinweg.

Einkünfte in der Familie verteilen

Die Einkünfte der Gesellschaft werden den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligung zugerechnet. Mieten und Kapitalerträge können so bei Kindern mit niedrigerem Steuersatz landen.

Vermögensschutz

Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen der Gesellschafter sind getrennt. Kommanditisten haften nur bis zur Hafteinlage, und der Vertrag kann regeln, was bei Pfändung, Insolvenz oder Scheidung eines Gesellschafters mit dem Anteil geschieht.

Flexibel bleiben

Rückfall- und Widerrufsklauseln, Abfindungsregeln und ein vorbehaltener Nießbrauch sichern Dich ab, falls sich die Lebensumstände ändern oder Du Erträge weiter selbst brauchst.

Schenkungsteuer und Bewertung der Anteile

Bei jeder Anteilsübertragung entsteht Schenkungsteuer, soweit der Wert die Freibeträge übersteigt. Entscheidend ist daher, wie die Anteile bewertet werden, und das hängt von der Art der Gesellschaft ab:

  • Vermögensverwaltende KG: Steuerlich gilt die Schenkung eines Anteils als Schenkung der anteiligen Wirtschaftsgüter (§ 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG). Immobilien werden mit dem Grundbesitzwert nach dem Bewertungsgesetz angesetzt, Wertpapiere mit dem Kurswert. Für vermietete Wohnimmobilien gilt der Abschlag von 10 % nach § 13d ErbStG. Übernommene Schulden führen zu einer gemischten Schenkung.
  • Gewerblich geprägte GmbH & Co. KG: Der Anteil wird als Betriebsvermögen nach dem Bewertungsgesetz bewertet, in der Regel nach einem Ertragswertverfahren, mindestens mit dem Substanzwert. Die Verschonungen für Betriebsvermögen greifen für vermietete Immobilien und Wertpapiere grundsätzlich nicht, weil sie als Verwaltungsvermögen gelten.

Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern kann alle zehn Jahre Anteile im Wert von bis zu 1,6 Mio. € schenkungsteuerfrei übertragen: Jeder Elternteil nutzt gegenüber jedem Kind den Freibetrag von 400.000 €. Wird zusätzlich ein Nießbrauch vorbehalten, mindert dessen Kapitalwert den steuerpflichtigen Erwerb.

Mehr zu Freibeträgen, Steuersätzen und weiteren Gestaltungen findest Du auf unserer Seite Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.

Vermögensverwaltend oder gewerblich geprägt?

Die wichtigste Weichenstellung ist die Struktur der KG. Sie entscheidet über Bewertung, Besteuerung der laufenden Erträge und Risiken:

Vermögensverwaltende KG Gewerblich geprägte GmbH & Co. KG
Komplementär Eltern persönlich Komplementär-GmbH, Eltern als deren Geschäftsführer
Einkünfte Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen Gewerbliche Einkünfte
Vermögen Privatvermögen der Gesellschafter Betriebsvermögen
Verkauf von Immobilien Nach zehn Jahren grundsätzlich steuerfrei Gewinne immer steuerpflichtig
Gewerbesteuer Keine Ja, bei reinem Grundbesitz oft erweiterte Kürzung möglich
Haftung der Eltern Unbeschränkt als Komplementäre Auf das GmbH-Vermögen begrenzt
Schenkungsteuer Anteilige Wirtschaftsgüter, § 13d ErbStG möglich Bewertung als Betriebsvermögen

Für vermietete Immobilien ist die vermögensverwaltende KG häufig die bessere Wahl. Die geprägte GmbH & Co. KG kann sinnvoll sein, wenn die Haftung begrenzt oder Vermögen gezielt im Betriebsvermögen gehalten werden soll. Wir rechnen beide Varianten für Dich durch.

Ertragsteuerliche Risiken, die Du kennen solltest

Eine Familien-KG ist kein Standardprodukt. Diese Punkte entscheiden darüber, ob die Gestaltung steuerlich trägt:

Einbringung von Immobilien

Werden Immobilien gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten oder unter Übernahme von Darlehen eingebracht, kann das als Veräußerung gelten. Läuft die Zehnjahresfrist noch, droht ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft. Die Art der Einbringung muss deshalb genau geplant werden.

Steuerliche Anerkennung

Familiengesellschaften werden nur anerkannt, wenn der Vertrag zivilrechtlich wirksam ist, wie unter Fremden gestaltet und tatsächlich durchgeführt wird. Werden die Rechte der Kinder zu stark beschnitten, fehlt ihnen die Gesellschafterstellung, und die Einkünfte werden weiter den Eltern zugerechnet.

Mitunternehmerstellung

Bei einer gewerblichen oder geprägten KG müssen die Kinder Mitunternehmer sein, also Mitunternehmerinitiative und -risiko tragen. Freie Hinauskündigungsrechte oder ein weitgehender Ausschluss von Stimmrechten können das gefährden.

Buchwertübertragung nach § 6 Abs. 3 EStG

Anteile an einer gewerblichen KG lassen sich unentgeltlich zu Buchwerten übertragen. Gehört zum Anteil Sonderbetriebsvermögen, etwa ein an die KG vermietetes Grundstück, muss es richtig mitübertragen werden. Sonst drohen die Aufdeckung stiller Reserven und Behaltefristen.

Grunderwerbsteuer

Für die Einbringung von Immobilien in die KG und die Schenkung von Anteilen an Kinder gibt es Befreiungen. Sie sind teilweise an Behaltefristen geknüpft, die bei späteren Veränderungen im Gesellschafterkreis beachtet werden müssen.

Minderjährige Kinder

Sind die Kinder minderjährig, können die Eltern sie beim Vertragsschluss nicht selbst vertreten. Erforderlich ist in der Regel ein Ergänzungspfleger, gegebenenfalls auch eine familiengerichtliche Genehmigung. Das kostet Zeit und muss eingeplant werden.

Der Gesellschaftsvertrag: Darauf kommt es an

Der Gesellschaftsvertrag ist das Herzstück der Familien-KG. Er regelt, wie viel Einfluss die Kinder bekommen und wie Du Dich absicherst. Typische Regelungen sind:

  • Stimmrechte und Geschäftsführung: Wer entscheidet über Verkäufe, Investitionen und Darlehen?
  • Gewinnverteilung und Entnahmen: Wie viel dürfen die Gesellschafter entnehmen, und was bleibt für Rücklagen in der Gesellschaft?
  • Rückfallklauseln: Was geschieht mit einem Anteil, wenn ein Kind vor Dir verstirbt, in Insolvenz gerät oder der Anteil gepfändet wird?
  • Güterstand: Verpflichtung der Kinder, den Anteil im Fall einer Ehe vom Zugewinnausgleich auszunehmen.
  • Nachfolge und Abfindung: Wer darf Anteile erben, und zu welchem Wert scheidet ein Gesellschafter aus?
  • Nießbrauch: Vorbehalt der Erträge für die Eltern, wenn sie weiterhin auf die Mieten angewiesen sind.

Jede dieser Klauseln hat steuerliche Folgen. Deshalb gestalten wir die steuerlich relevanten Regelungen mit und stimmen sie mit Deinem Notar ab, bevor der Vertrag beurkundet wird.

So begleiten wir Dich

1. Bestandsaufnahme

Wir sehen uns Dein Vermögen, Deine Familie und Deine Ziele an und prüfen, ob die Familien-KG der richtige Weg ist oder eine direkte Schenkung, ein Nießbrauch oder eine vermögensverwaltende GmbH besser passt.

2. Konzept und Berechnung

Wir entwickeln die Struktur, bewerten die Anteile und planen die Übertragung in Tranchen. Die Schenkungsteuer und die laufende Besteuerung rechnen wir mit Deinen Zahlen durch.

3. Gründung und Übertragung

Gemeinsam mit Deinem Notar wird die KG gegründet und das Vermögen eingebracht. Wir begleiten die Anteilsschenkungen und erstellen die Schenkungsteuererklärungen.

4. Laufende Betreuung

Wir übernehmen Buchhaltung, Jahresabschluss und die Feststellungserklärung der KG und planen die nächsten Tranchen, sobald die Freibeträge wieder zur Verfügung stehen.

Gehört zu Deinem Vermögen auch ein Unternehmen, lies weiter bei der Unternehmensnachfolge. Einen Überblick über alle Themen rund um die Vermögensübertragung findest Du unter Erben, Schenken & Nachfolge.

Häufige Fragen zur Familien-KG

Ab welchem Vermögen lohnt sich eine Familien-KG?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Sinnvoll wird die Familien-KG meist, wenn das zu übertragende Vermögen die Freibeträge deutlich übersteigt, mehrere Immobilien oder ein größeres Depot vorhanden sind oder mehrere Kinder beteiligt werden sollen. Bei kleineren Vermögen ist eine direkte Schenkung oft einfacher.

Können auch minderjährige Kinder an einer Familien-KG beteiligt werden?

Ja. Die Eltern können ihre Kinder beim Abschluss des Gesellschaftsvertrags aber nicht selbst vertreten. In der Regel ist ein Ergänzungspfleger zu bestellen, gegebenenfalls ist zusätzlich eine Genehmigung des Familiengerichts erforderlich.

Behalten die Eltern die Kontrolle über das Vermögen?

Ja, wenn der Gesellschaftsvertrag es so vorsieht. Als Komplementäre führen die Eltern die Geschäfte, die Kinder haben als Kommanditisten nur eingeschränkte Mitspracherechte. Die Rechte der Kinder dürfen aber nicht so weit beschnitten werden, dass die Gesellschaft steuerlich nicht mehr anerkannt wird.

Wie wird ein Anteil an einer Familien-KG für die Schenkungsteuer bewertet?

Bei einer vermögensverwaltenden KG werden die anteiligen Wirtschaftsgüter bewertet, Immobilien also mit ihrem Grundbesitzwert und Wertpapiere mit dem Kurswert. Anteile an einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG werden als Betriebsvermögen nach dem Bewertungsgesetz bewertet.

Fallen bei der Einbringung von Immobilien Steuern an?

Das hängt von der Gestaltung ab. Eine Einbringung gegen Gesellschaftsrechte oder mit Übernahme von Darlehen kann als Veräußerung gelten und innerhalb der Zehnjahresfrist Einkommensteuer auslösen. Für die Grunderwerbsteuer gibt es Befreiungen, die teilweise an Behaltefristen geknüpft sind.

Was passiert, wenn sich ein Kind später scheiden lässt?

Das regelt der Gesellschaftsvertrag. Üblich ist eine Verpflichtung der Gesellschafter, den Anteil durch Ehevertrag vom Zugewinnausgleich auszunehmen. Zusätzlich können Rückfall- und Ausschlussklauseln vereinbart werden.

Du denkst über eine Familien-KG nach?

Lass uns gemeinsam prüfen, ob sich die Familien-KG für Dein Vermögen lohnt, und die Varianten mit Deinen Zahlen durchrechnen.