Einkommensteuererklärung
Einkommensteuererklärung vom Steuerberater – für jede Lebenslage
Ob Rentnerin mit Witwenrente, Arbeitnehmer mit Homeoffice, Vermieter mit drei Wohnungen oder GmbH-Gesellschafter mit Dividenden: VKJP erstellt Einkommensteuererklärungen für alle Einkunftsarten – korrekt, fristgerecht und mit Blick auf jeden Euro, den Du zurückbekommen kannst.
Du lädst Deine Unterlagen bequem über DATEV Meine Steuern hoch, wir rufen die beim Finanzamt gespeicherten Daten ab, erstellen die Erklärung und prüfen anschließend Deinen Steuerbescheid. Und mit Steuerberater hast Du für die Abgabe deutlich mehr Zeit.
Was wir für Dich übernehmen
- Erstellung der Einkommensteuererklärung mit allen Anlagen
- Abruf der beim Finanzamt gespeicherten Daten, etwa Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbezugsmitteilung und Versicherungsbeiträge
- Prüfung aller Einkunftsarten, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Selbstständige und Freiberufler
- Anlage V für Vermieter, Anlage KAP für Kapitalanleger
- Prüfung des Steuerbescheids und Einspruch, wenn nötig
- Anpassung von Vorauszahlungen und Hinweise für das nächste Jahr
Für wen wir Einkommensteuererklärungen erstellen
Jede Lebenslage hat ihre eigenen Steuerfragen. Diese kennen wir besonders gut:
Rentner und Pensionäre
Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 % seiner gesetzlichen Rente; der Anteil steigt für jeden neuen Rentnerjahrgang leicht an. Liegt das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026), ist meist eine Erklärung Pflicht. Wir prüfen, ob überhaupt Steuer anfällt, und setzen Krankenversicherung, Handwerkerleistungen und Krankheitskosten ab.
Arbeitnehmer
Viele Arbeitnehmer verschenken Geld, weil sie keine Erklärung abgeben. Fahrtkosten, Homeoffice-Pauschale von bis zu 1.260 €, Arbeitsmittel, Fortbildung, doppelte Haushaltsführung: Wir holen heraus, was über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € hinausgeht.
Vermieter
Abschreibung, Erhaltungsaufwand oder anschaffungsnahe Herstellungskosten, Schuldzinsen, Fahrtkosten: Bei Vermietungseinkünften entscheidet die richtige Zuordnung über viel Geld. Wir achten auf die 15-%-Grenze in den ersten drei Jahren, die verbilligte Vermietung an Angehörige und die zehnjährige Spekulationsfrist beim Verkauf.
Kapitalanleger
Die Abgeltungsteuer ist nicht immer das letzte Wort. Wir prüfen die Günstigerprüfung, die Anrechnung ausländischer Quellensteuer, die Verrechnung von Verlusten und den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € bzw. 2.000 € für Ehepaare. Auch ausländische Depots, etwa bei Interactive Brokers, gehören dazu – dort wird keine Abgeltungsteuer einbehalten, und alle Erträge müssen in der Erklärung angegeben werden.
Selbstständige und Freiberufler
Mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung lässt sich die Steuerlast über mehrere Jahre steuern. Wir erstellen EÜR und Einkommensteuererklärung aus einer Hand und passen Deine Vorauszahlungen an.
Gesellschafter und Geschäftsführer
Gehalt, Dividenden, Gesellschafterdarlehen, Dienstwagen: Wer an einer GmbH beteiligt ist, hat oft Wahlrechte, zum Beispiel das Teileinkünfteverfahren statt der Abgeltungsteuer. Die Erklärung stimmen wir mit dem Abschluss Deiner GmbH ab.
So einfach geht es
- Unterlagen digital hochladen: Belege, Bescheinigungen und Nachweise lädst Du in DATEV Meine Steuern hoch – am Rechner oder per Smartphone mit der App DATEV Upload mobil. Papier ist nicht nötig.
- Daten abrufen: Was dem Finanzamt bereits vorliegt, rufen wir elektronisch ab – das spart Dir Arbeit und vermeidet Abweichungen.
- Erklärung erstellen und freigeben: Wir erstellen die Erklärung und klären Rückfragen gesammelt. Die fertige Erklärung stellen wir Dir digital zur Freigabe bereit und übermitteln sie anschließend elektronisch an das Finanzamt.
- Bescheid prüfen: Wir vergleichen den Steuerbescheid mit unserer Berechnung und legen bei Abweichungen fristgerecht Einspruch ein.
Abgabefristen
Ohne Steuerberater war die Erklärung für 2025 bis zum 31. Juli 2026 abzugeben. Mit Steuerberater hast Du für 2025 Zeit bis zum 1. März 2027 – auch wenn Du uns jetzt erst beauftragst, solange das Finanzamt die Erklärung nicht vorab angefordert hat.
Bist Du nicht zur Abgabe verpflichtet, kannst Du freiwillig eine Erklärung abgeben und Dir zu viel gezahlte Steuer zurückholen – und zwar bis zu vier Jahre rückwirkend. Für 2022 endet diese Frist am 31. Dezember 2026.
Checkliste: Diese Unterlagen brauchen wir
- Steuer-ID und bei Neumandaten den letzten Steuerbescheid
- Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbescheid bzw. Rentenanpassungsmitteilung
- Nachweise zu Fahrtkosten, Arbeitsmitteln und Fortbildungen
- Beiträge zu Versicherungen und Altersvorsorge, z. B. Riester oder Rürup
- Rechnungen für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen
- Krankheitskosten, Spenden und Kinderbetreuungskosten
- Jahressteuerbescheinigungen Deiner Banken und Broker
- Bei Vermietung: Mieteinnahmen, Nebenkostenabrechnung, Darlehenszinsen, Rechnungen
Steuerlich optimieren statt nur erklären
Eine gute Erklärung schaut auch nach vorn: Lohnt es sich, eine Reparatur noch in diesem Jahr zu bezahlen? Sollten Verluste aus Aktien realisiert werden? Ist die Steuerklassenkombination richtig? Diese Hinweise bekommst Du von uns mit dem Bescheid.
Gehört Dir auch Vermögen im Ausland oder ziehst Du weg? Dann hilft unsere internationale Steuerberatung. Betreibst Du ein Unternehmen, erstellen wir auch Deinen Jahresabschluss.
Häufige Fragen zur Einkommensteuererklärung
Bis wann muss ich meine Einkommensteuererklärung abgeben?
Ohne Steuerberater galt für 2025 der 31. Juli 2026. Wird die Erklärung von einem Steuerberater erstellt, verlängert sich die Frist für 2025 bis zum 1. März 2027. Bei freiwilliger Abgabe hast Du sogar vier Jahre Zeit.
Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Wenn Dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt – 2025 sind das 12.096 €, 2026 12.348 € – bist Du in der Regel zur Abgabe verpflichtet. Maßgeblich ist dabei nur der steuerpflichtige Teil der Rente, nicht der volle Zahlbetrag. Wir prüfen das für Dich.
Lohnt sich eine Steuererklärung für Arbeitnehmer?
Meist ja. Im Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer mehrere Hundert Euro zurück, vor allem durch Fahrtkosten, Homeoffice, Arbeitsmittel und Handwerkerleistungen. Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, riskiert mit einer freiwilligen Erklärung zudem keine Nachzahlung, weil er sie innerhalb eines Monats zurücknehmen kann.
Kann ich für frühere Jahre noch eine Steuererklärung abgeben?
Ja, wenn Du nicht zur Abgabe verpflichtet warst, bis zu vier Jahre rückwirkend. Für das Jahr 2022 ist das noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich.
Wie schicke ich meine Unterlagen an VKJP?
Am einfachsten über DATEV Meine Steuern: Du lädst Belege und Bescheinigungen digital hoch, am Rechner oder per Smartphone-App DATEV Upload mobil. Die fertige Erklärung stellen wir Dir dort ebenfalls digital zur Freigabe bereit. Den Zugang richten wir für Dich ein.
Muss ich dem Finanzamt Belege mitschicken?
In der Regel nicht. Belege musst Du aufbewahren und nur auf Anforderung vorlegen. Wir prüfen sie trotzdem vollständig, damit Deine Erklärung bei Rückfragen belastbar ist.
Was passiert, wenn der Steuerbescheid falsch ist?
Gegen einen Bescheid kannst Du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen. Wir prüfen jeden Bescheid unserer Mandanten und legen bei Abweichungen fristgerecht Einspruch ein.
Einkommensteuererklärung erstellen lassen?
Schick uns Deine Unterlagen – wir kümmern uns um den Rest, fristgerecht und digital.
