Internationale Erbschaft- & Schenkungsteuer
Erbschaftsteuer international: Erbschaft und Schenkung mit Auslandsbezug
Grenzüberschreitende Erbschaften und Schenkungen nehmen stetig zu und bergen erhebliche steuerliche Risiken. Ohne sorgfältige Planung kann es schnell zu einer Doppelbesteuerung durch mehrere Staaten kommen. VKJP begleitet Dich bei internationalen Nachfolge- und Vermögensübertragungen und sorgt für rechtssichere, steuerlich optimierte Strukturen.
Typische Fälle sind die Ferienimmobilie in Spanien oder Italien, Kinder mit Wohnsitz im Ausland, ein geplanter Wegzug oder eine Erbschaft aus dem Ausland. Wir prüfen, welcher Staat besteuern darf, und stimmen uns bei Bedarf mit Beratern vor Ort ab.
Geht es um Erbschaften und Schenkungen ohne Auslandsbezug, findest Du Freibeträge, Steuersätze und Gestaltungsmöglichkeiten auf unserer Seite Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.
Wann entsteht deutsche Erbschaft- oder Schenkungsteuer?
Eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland besteht bereits dann, wenn:
der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes Inländer war
der Schenker zum Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung Inländer war oder
der Erwerber zum Zeitpunkt der Steuerentstehung Inländer ist.
Als Inländer gelten auch deutsche Staatsangehörige, die nicht länger als fünf Jahre im Ausland leben, ohne einen Wohnsitz in Deutschland zu haben.
In diesen Fällen unterliegt der weltweite Vermögensanfall der deutschen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Ist keiner der Beteiligten Inländer, besteuert Deutschland nur bestimmtes Inlandsvermögen, etwa hier gelegene Immobilien oder Betriebsvermögen (beschränkte Steuerpflicht).
Typische Fälle mit Auslandsbezug
Immobilie im Ausland
Die Ferienwohnung in Spanien, Italien oder Frankreich wird vererbt oder verschenkt. Der Belegenheitsstaat besteuert die Immobilie meist selbst, Deutschland erfasst sie ebenfalls, wenn Erblasser oder Erbe hier leben. Wir prüfen, wie sich die doppelte Belastung vermeiden oder verringern lässt.
Erben mit Wohnsitz im Ausland
Kinder oder Enkel leben im Ausland, Vermögen und Erblasser in Deutschland. Deutschland besteuert dann den gesamten Erwerb, der Wohnsitzstaat des Erben unter Umständen ebenfalls. Frühzeitige Planung kann hier viel bewirken.
Wegzug ins Ausland
Wer Deutschland verlässt, ist als deutscher Staatsangehöriger noch fünf Jahre erweitert unbeschränkt steuerpflichtig. Bei Wegzug in die Schweiz gelten zum Teil längere Fristen. Wir prüfen, wann und wie eine Übertragung nach dem Umzug sinnvoll ist.
Erbschaft oder Schenkung aus dem Ausland
Lebst Du in Deutschland und erbst oder erhältst eine Schenkung von jemandem im Ausland, fällt grundsätzlich deutsche Erbschaft- oder Schenkungsteuer auf den gesamten Erwerb an. Der Erwerb ist dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzuzeigen.
Doppelbesteuerung vermeiden: Anrechnung ausländischer Steuer
Besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen, kann die im Ausland gezahlte Erbschaftsteuer nach § 21 ErbStG auf die deutsche Steuer angerechnet werden. Die Anrechnung ist aber auf den Teil der deutschen Steuer begrenzt, der auf das Auslandsvermögen entfällt, und sie greift nur für bestimmte Vermögensarten.
Eine häufige Falle: Bankguthaben bei ausländischen Banken gelten bei einem in Deutschland ansässigen Erblasser in der Regel nicht als Auslandsvermögen im Sinne dieser Vorschrift. Die im Ausland darauf gezahlte Steuer lässt sich dann nicht anrechnen, und es kommt zu einer echten Doppelbesteuerung. Mit der richtigen Struktur lässt sich das häufig vermeiden.
Erbrecht und Steuerrecht getrennt betrachten
Welches Erbrecht gilt, richtet sich innerhalb der EU nach der Europäischen Erbrechtsverordnung grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Per Testament kann stattdessen das Recht der Staatsangehörigkeit gewählt werden. Das Steuerrecht folgt eigenen Regeln. Wir stimmen die steuerliche Gestaltung deshalb mit Notaren und Rechtsanwälten ab. Mehr zur rein deutschen Erbschaftsteuer findest Du unter Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, einen Überblick über alle Themen unter Erben, Schenken & Nachfolge.
Unsere Leistungen
- Analyse Deiner internationalen Vermögens- und Familienstruktur
- Prüfung der Steuerpflicht in Deutschland und im Ausland
- Anwendung und Auslegung einschlägiger Doppelbesteuerungsabkommen
- Gestaltung steueroptimierter Übertragungs- und Nachfolgestrukturen
- Begleitung bei Anzeigen, Erklärungen und Verfahren gegenüber Finanzbehörden
- Abstimmung mit ausländischen Beratern
Doppelbesteuerungsabkommen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
Deutschland hat nur mit sechs Staaten Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer abgeschlossen:
- Frankreich
- Dänemark
- Griechenland
- Schweden
- Schweiz
- USA
Einige dieser Abkommen gelten nur für Erbschaften, nicht für Schenkungen, etwa das mit der Schweiz. Für alle übrigen Länder, darunter Spanien, Italien, Österreich oder die Türkei, gibt es kein Abkommen.
Dein Mehrwert mit VKJP
Internationale Erbschaft- und Schenkungsteuer erfordert Erfahrung, Detailkenntnis und Koordination. VKJP entwickelt individuelle Lösungen, die steuerliche Belastungen minimieren und Rechtssicherheit schaffen.
Häufige Fragen zur internationalen Erbschaftsteuer
Muss ich eine Schenkung aus dem Ausland in Deutschland versteuern?
Wenn Du in Deutschland wohnst, ja. Als Inländer unterliegst Du mit dem gesamten Erwerb der deutschen Schenkungsteuer, auch wenn der Schenker im Ausland lebt. Es gelten die normalen Freibeträge, zum Beispiel 400.000 € von jedem Elternteil. Die Schenkung musst Du innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt anzeigen.
Ich erbe eine Immobilie im Ausland. Zahle ich doppelt Steuern?
Das hängt vom Land ab. Mit Frankreich, Dänemark, Griechenland, Schweden, der Schweiz und den USA bestehen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Bei anderen Ländern wird die ausländische Steuer auf eine Immobilie in der Regel auf die deutsche Steuer angerechnet, allerdings nur bis zur Höhe der deutschen Steuer, die auf diese Immobilie entfällt.
Was gilt, wenn meine Kinder im Ausland leben?
Lebt der Erblasser oder Schenker in Deutschland, besteuert Deutschland den gesamten Erwerb unabhängig vom Wohnsitz der Kinder. Zusätzlich kann der Wohnsitzstaat der Kinder eine eigene Steuer erheben. Welche Belastung insgesamt entsteht, prüfen wir für das konkrete Land.
Kann ich der deutschen Erbschaftsteuer durch einen Wegzug entgehen?
Nicht sofort. Deutsche Staatsangehörige bleiben nach dem Wegzug noch fünf Jahre erweitert unbeschränkt steuerpflichtig, bei einem Umzug in die Schweiz unter Umständen länger. Außerdem bleibt Inlandsvermögen wie deutsche Immobilien auch danach in Deutschland steuerpflichtig, und Erben mit Wohnsitz in Deutschland werden weiterhin voll besteuert.
Arbeitet ihr mit Steuerberatern im Ausland zusammen?
Ja. Bei Vermögen oder Beteiligten im Ausland stimmen wir uns mit Beratern vor Ort ab, damit Erklärungen in beiden Ländern zusammenpassen und Fristen eingehalten werden.
Erbschaft oder Schenkung mit Auslandsbezug?
Lass uns Deine Situation vertraulich besprechen.
