Betreuung von Betriebsprüfungen

Betriebsprüfung angekündigt? Wir begleiten Dich sicher durch

Die Prüfungsanordnung liegt im Briefkasten, der Prüfer meldet sich für nächsten Monat an – für viele Unternehmer eine belastende Situation. Dabei ist eine Betriebsprüfung mit guter Vorbereitung und erfahrener Begleitung meist gut zu bewältigen.

Unser Team begleitet seit vielen Jahren Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Lohnsteuer-Außenprüfungen. Wir bereiten Deine Daten auf, führen die Kommunikation mit dem Prüfer und vertreten Deine Interessen bis zum letzten Bescheid – auf Wunsch komplett in unserer Kanzlei.

Begleitung einer Betriebsprüfung durch Steuerberater VKJP

Die Prüfungsanordnung ist da – was jetzt wichtig ist

Eine Betriebsprüfung beginnt mit einer schriftlichen Prüfungsanordnung. Sie nennt die geprüften Steuerarten und Jahre und soll Dir bei Großbetrieben vier Wochen, sonst zwei Wochen vor Prüfungsbeginn zugehen. Bei kleineren und mittleren Betrieben umfasst die Prüfung in der Regel bis zu drei Jahre.

  • Selbstanzeige prüfen: Mit Bekanntgabe der Prüfungsanordnung ist eine strafbefreiende Selbstanzeige für die betroffenen Jahre und Steuerarten nicht mehr möglich. Für andere Zeiträume kann sie noch infrage kommen.
  • Termin abstimmen: Passt der Termin nicht, kann eine Verlegung beantragt werden.
  • Uns sofort informieren: Je früher wir die Unterlagen sichten, desto besser lässt sich die Prüfung steuern.

Typische Prüfungsschwerpunkte

Diese Themen schauen sich Prüfer besonders gern an – wir prüfen sie vorab, damit es keine Überraschungen gibt:

Kasse und Bargeld

In bargeldintensiven Betrieben ist die Kassenführung das Prüfungsthema Nummer eins. Formelle Mängel können zu Hinzuschätzungen führen.

Fahrzeuge, Reisekosten und Bewirtung

Private Pkw-Nutzung, Fahrtenbuch, Reisekosten und Bewirtungsbelege werden regelmäßig genau geprüft – oft mit Stichproben über mehrere Jahre.

Verträge mit Nahestehenden

Geschäftsführergehalt, Mietverträge mit dem Gesellschafter, Darlehen oder Arbeitsverträge mit Angehörigen müssen fremdüblich sein und tatsächlich so gelebt werden.

Bilanzposten und Gestaltungen

Rückstellungen, Investitionsabzugsbeträge, Bewertung von Lager und unfertigen Leistungen sowie größere Gestaltungen der letzten Jahre stehen häufig im Fokus.

So läuft die Prüfung mit VKJP

  1. Vorbereitung: Wir analysieren die geprüften Jahre auf Schwachstellen und bereiten Erklärungen vor, bevor der Prüfer fragt.
  2. Digitaler Datenzugriff: Der Prüfer erhält die Buchhaltungsdaten digital und wertet sie mit Analyse-Software aus. Wir stellen sie strukturiert bereit und tauschen Unterlagen über die Cloudanwendungen der Finanzverwaltung aus – das verkürzt die Prüfung spürbar.
  3. Prüfung in unserer Kanzlei: Auf Wunsch findet die Prüfung bei uns statt. Dein Betrieb bleibt ungestört, und alle Rückfragen laufen über uns.
  4. Schlussbesprechung: Strittige Punkte verhandeln wir mit dem Prüfer und suchen einvernehmliche Lösungen.
  5. Prüfungsbericht und Bescheide: Wir nehmen zum Bericht Stellung, prüfen die geänderten Bescheide und legen bei Bedarf Einspruch ein.

Neu seit 2025: strengere Mitwirkungspflichten

Für Steuern ab 2025 kann das Finanzamt ein Mitwirkungsverzögerungsgeld festsetzen, wenn angeforderte Unterlagen nicht rechtzeitig vorgelegt werden – 75 € für jeden Tag der Verzögerung. Eine saubere, digitale Buchhaltung und eine zügige Beantwortung der Anfragen werden damit noch wichtiger. Wir behalten alle Fristen für Dich im Blick.

Weitere Prüfungsarten

Neben der klassischen Betriebsprüfung gibt es Umsatzsteuer-Sonderprüfungen, Lohnsteuer-Außenprüfungen und Kassennachschauen. Einen Überblick findest Du bei den Arten einer Betriebsprüfung. Für Prüfungen der Rentenversicherung lies weiter bei der Betreuung von DRV-Prüfungen.

Tipps für den Umgang mit dem Prüfer

Was hilft

  • Freundlich und sachlich bleiben – der Prüfer macht seinen Job
  • Anfragen über uns laufen lassen und schriftlich beantworten
  • Nur die angeforderten Unterlagen herausgeben
  • Einen festen Ansprechpartner im Betrieb benennen

Was Du vermeiden solltest

  • Spontane Auskünfte „nebenbei“ am Kaffeetisch
  • Nachträglich erstellte oder veränderte Unterlagen
  • Verzögerungen bei angeforderten Unterlagen
  • Diskussionen über strittige Punkte ohne Vorbereitung

Häufige Fragen zur Betriebsprüfung

Wie läuft eine Betriebsprüfung ab?

Nach der Prüfungsanordnung sichtet der Prüfer die Buchhaltungsdaten, meist digital, und stellt Rückfragen. Am Ende steht eine Schlussbesprechung, in der die Feststellungen erörtert werden. Danach folgen der Prüfungsbericht und gegebenenfalls geänderte Steuerbescheide.

Wie viele Jahre werden geprüft?

Bei kleinen und mittleren Betrieben in der Regel bis zu drei Jahre, bei Großbetrieben schließen die Prüfungen oft lückenlos aneinander an. Welche Jahre und Steuerarten geprüft werden, steht in der Prüfungsanordnung.

Muss die Prüfung in meinen Geschäftsräumen stattfinden?

Nein. Ist dafür kein geeigneter Raum vorhanden, kann die Prüfung auch in den Räumen des Steuerberaters stattfinden. Bei uns ist das auf Wunsch der Normalfall – so bleibt Dein Tagesgeschäft ungestört.

Kann ich nach der Prüfungsanordnung noch eine Selbstanzeige abgeben?

Für die in der Anordnung genannten Steuerarten und Jahre in der Regel nicht mehr. Für andere Zeiträume oder Steuerarten kann eine Selbstanzeige aber noch möglich sein. Das sollte sofort geprüft werden.

Wie lange dauert eine Betriebsprüfung?

Bei kleineren Betrieben oft nur wenige Tage Prüfung vor Ort, bis zum Bericht können aber einige Monate vergehen. Eine gut vorbereitete, digitale Datenbereitstellung verkürzt die Prüfung deutlich.

Was passiert, wenn ich mit dem Ergebnis nicht einverstanden bin?

Strittige Punkte versuchen wir zunächst in der Schlussbesprechung zu klären. Gelingt das nicht, nehmen wir zum Prüfungsbericht Stellung und legen gegen die geänderten Bescheide Einspruch ein.

Prüfungsanordnung erhalten?

Melde Dich am besten sofort – dann bleibt genug Zeit für eine gute Vorbereitung.