Unternehmensnachfolge
Unternehmensnachfolge mit Steuerberater: Dein Lebenswerk sicher übergeben
Die rechtzeitige und strukturierte Planung der Unternehmensnachfolge ist entscheidend für den Fortbestand Deines Unternehmens und die Sicherung Deines Vermögens. VKJP begleitet Unternehmerinnen und Unternehmer sowie vermögende Privatpersonen bei der Gestaltung tragfähiger Nachfolgelösungen – steuerlich optimiert, rechtssicher und individuell.
Unternehmensnachfolge ist ein vielschichtiger Prozess. Neben steuerlichen Aspekten sind gesellschaftsrechtliche, wirtschaftliche und persönliche Faktoren zu berücksichtigen. VKJP übernimmt für Dich die Gesamtkoordination und entwickelt eine maßgeschneiderte Nachfolgestrategie.
Dein Ansprechpartner ist Steuerberater Thomas Klaiber, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV). Wir begleiten Unternehmer in Kerpen, Köln und im Rhein-Erft-Kreis, vom Handwerksbetrieb bis zur mittelständischen Unternehmensgruppe.
Wege der Unternehmensnachfolge
Jede Nachfolge ist anders. Welche Lösung passt, hängt von Familie, Unternehmen, Rechtsform und Deiner Altersversorgung ab. Diese Wege prüfen wir mit Dir:
Familieninterne Nachfolge
Du überträgst Dein Unternehmen zu Lebzeiten an Kinder oder andere Angehörige, häufig schrittweise. Mit Nießbrauch oder Versorgungsleistungen sicherst Du Dein Einkommen, während die Nachfolger Verantwortung übernehmen.
Verkauf an Mitarbeiter oder Dritte
Gibt es in der Familie keinen Nachfolger, kommt ein Verkauf an Führungskräfte oder einen externen Käufer in Betracht. Ab 55 Jahren kannst Du einmal im Leben einen Freibetrag und einen ermäßigten Steuersatz auf den Veräußerungsgewinn nutzen.
Holding und Stiftung
Für größere Vermögen und Unternehmensgruppen können eine Holdingstruktur oder eine Familienstiftung sinnvoll sein. Sie trennen Eigentum und Führung und sichern das Unternehmen langfristig ab. Mehr zur Holding
Unternehmensbewertung
Das Finanzamt bewertet Unternehmen häufig mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren, das bei hohen Gewinnen zu sehr hohen Werten führen kann. Ein Gutachten kann einen niedrigeren Wert belegen. Wir prüfen, welcher Ansatz für Dich günstiger ist.
Ganzheitliche Nachfolgeberatung
VKJP unterstützt Dich insbesondere bei:
- Analyse der Ausgangssituation und Zieldefinition
- Strukturierung der Nachfolge (Übertragung zu Lebzeiten oder von Todes wegen)
- Gestaltung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen
- Erbschaft- und schenkungsteuerlicher Optimierung
- Unternehmensbewertung
- Prüfung geeigneter Übergabeformen (Schenkung, Verkauf, Nießbrauch, Vorbehalt lebenslanger Rechte etc.)
- Einbindung und Vorbereitung der Nachfolger
- Entwicklung von Alterssicherungs- und Versorgungskonzepten
Förderung der Nachfolgeberatung
VKJP ist bei verschiedenen Institutionen als Unternehmensberater gelistet. Dadurch besteht – nach vorheriger Abstimmung – häufig die Möglichkeit einer Bezuschussung der Beratung.
Verschonung von Betriebsvermögen
Begünstigtes Betriebsvermögen kann bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer weitgehend steuerfrei übertragen werden:
- Regelverschonung: 85 % bleiben steuerfrei, wenn der Betrieb fünf Jahre fortgeführt und eine Mindestlohnsumme eingehalten wird.
- Optionsverschonung: 100 % bleiben steuerfrei bei einer Behaltensfrist von sieben Jahren und strengeren Lohnsummen. Voraussetzung ist, dass höchstens 20 % des Betriebsvermögens Verwaltungsvermögen sind.
- Großerwerbe: Über 26 Mio. € je Erwerber gelten besondere Regeln mit Abschmelzung oder Verschonungsbedarfsprüfung.
Verstöße gegen Lohnsumme oder Behaltensfrist führen zur Nachversteuerung. Deshalb planen wir die Nachfolge so, dass die Voraussetzungen sicher eingehalten werden. Mehr zu Freibeträgen und Steuersätzen findest Du unter Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.
Ertragsteuern nicht vergessen
Neben der Erbschaftsteuer entscheidet die Einkommensteuer über den Erfolg einer Nachfolge:
- Buchwertfortführung: Wird ein Betrieb oder Mitunternehmeranteil unentgeltlich übertragen, können die Buchwerte fortgeführt werden. Stille Reserven werden dann nicht aufgedeckt.
- Betriebsaufspaltung und Sonderbetriebsvermögen: Gehört die Betriebsimmobilie Dir privat und wird an das Unternehmen vermietet, kann eine unbedachte Übertragung hohe Steuern auslösen. Diese Strukturen prüfen wir besonders sorgfältig.
- Verkauf: Veräußerungsgewinne sind einkommensteuerpflichtig. Freibetrag, ermäßigter Steuersatz und der richtige Zeitpunkt können die Belastung deutlich senken.
Bei Umstrukturierungen vor der Nachfolge, etwa der Umwandlung in eine GmbH, unterstützen wir Dich im Umwandlungssteuerrecht.
Häufige Fragen zur Unternehmensnachfolge
Wann sollte ich mit der Planung meiner Unternehmensnachfolge beginnen?
In der Regel mehrere Jahre vor der geplanten Übergabe. Viele Gestaltungen brauchen Zeit, etwa die schrittweise Übertragung von Anteilen, die Einarbeitung der Nachfolger oder die Anpassung von Gesellschaftsverträgen. Außerdem sollten Behaltensfristen und Lohnsummen in die Planung passen.
Kann ich mein Unternehmen steuerfrei an meine Kinder übertragen?
Häufig ja, zumindest weitgehend. Begünstigtes Betriebsvermögen bleibt bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu 85 % oder sogar zu 100 % steuerfrei, wenn die Voraussetzungen eingehalten werden. Hinzu kommen die persönlichen Freibeträge von 400.000 € je Kind und Elternteil. Ertragsteuerlich können bei einer unentgeltlichen Übertragung meist die Buchwerte fortgeführt werden.
Welche Steuern fallen beim Verkauf meines Unternehmens an?
Der Veräußerungsgewinn unterliegt der Einkommensteuer. Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauerhaft berufsunfähig ist, kann einmal im Leben einen Freibetrag von bis zu 45.000 € und einen ermäßigten Steuersatz beantragen. Bei Anteilen an einer GmbH gelten andere Regeln, dort ist das Teileinkünfteverfahren maßgeblich.
Wird die Nachfolgeberatung gefördert?
VKJP ist bei verschiedenen Institutionen als Unternehmensberater gelistet. Nach vorheriger Abstimmung besteht deshalb häufig die Möglichkeit, die Beratung bezuschussen zu lassen. Wir klären das gern vorab mit Dir.
Was bedeutet das laufende Verfahren beim Bundesverfassungsgericht für meine Nachfolge?
Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober 2026 auch über die Verschonung von Betriebsvermögen verhandelt. Bis zur Entscheidung gilt das bisherige Recht. Wie eine Reform aussehen wird, ist offen. Wer eine Übertragung ohnehin plant, sollte prüfen lassen, ob sie nach geltendem Recht günstiger ist.
Geht es auch um Dein Privatvermögen? Mehr dazu unter Private Vermögensplanung. Einen Überblick über alle Themen der Vermögensnachfolge findest Du unter Erben, Schenken & Nachfolge.
Deine Vorteile
Sicherung und dauerhafter Erhalt Deines Lebenswerks
Finanzielle Absicherung Deiner persönlichen Versorgung
Erhalt des familiären Friedens
Sicherung von Arbeitsplätzen und Know-how
Reduzierung steuerlicher Belastungen
Klare und planbare Übergabestrukturen
