Spezialisierung Gastronomie
Steuerberater für die Gastronomie
Restaurant, Café, Kneipe, Imbiss oder Hotel: In kaum einer Branche schaut das Finanzamt so genau hin wie in der Gastronomie. Kassenführung, Bargeld, Trinkgelder, Aushilfen und wechselnde Steuersätze sind klassische Prüfungsthemen – und kleine Fehler führen schnell zu Hinzuschätzungen.
VKJP betreut Gastronomiebetriebe mit Buchhaltung, Lohn und Jahresabschluss aus einer Hand. Unser Schwerpunkt ist eine Kassenführung, die jede Kassennachschau besteht – mit direkter Anbindung Deiner Kasse an die Buchhaltung.
Was wir für Gastronomen übernehmen
- Laufende Finanzbuchhaltung mit Schnittstelle zum Kassensystem
- Verfahrensdokumentation zur Kassenführung
- Umsatzsteuer für Speisen, Getränke, Außer-Haus-Verkauf, Catering und Gutscheine
- Lohnabrechnung mit Zuschlägen, Trinkgeldern, Minijobs und Aushilfen
- Wareneinsatz- und Rohgewinnanalysen
- Begleitung von Kassennachschauen und Betriebsprüfungen
- Jahresabschluss und Steuererklärungen
Kassenführung: das größte Risiko in der Gastronomie
Ist die Kasse nicht ordnungsgemäß, darf das Finanzamt die Umsätze schätzen – und Schätzungen fallen selten zu Deinen Gunsten aus. Diese Pflichten musst Du erfüllen:
TSE und Belegausgabe
Elektronische Kassen brauchen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE), die jeden Vorgang manipulationssicher protokolliert. Zu jedem Verkauf muss ein Beleg ausgegeben werden – auf Papier oder elektronisch.
Meldung an das Finanzamt
Seit 2025 müssen elektronische Kassen beim Finanzamt gemeldet werden: neue Kassen innerhalb eines Monats nach Anschaffung, außer Betrieb genommene ebenfalls. Die Meldung läuft über ELSTER – wir übernehmen sie für Dich.
Verfahrensdokumentation
Sie beschreibt, wie Deine Kasse eingerichtet ist, wer sie bedient und wie Tagesabschlüsse, Storni und Bargeld ablaufen. Fehlt sie, ist das ein formeller Mangel, der die gesamte Kassenführung angreifbar macht.
Kassennachschau
Prüfer dürfen unangekündigt während der Öffnungszeiten kommen, einen Kassensturz verlangen und die Kassendaten auslesen. Mit sauberer Dokumentation und täglichem Kassenabschluss ist das kein Grund zur Sorge. Alles zur Kassennachschau
Spezialisiert auf Kassenführung
Unser Partner Michael Valder befasst sich seit 2018 intensiv mit elektronischen Kassensystemen und deren ordnungsgemäßer Einbindung in die Finanzbuchhaltung. 2025 hat er die Fortbildung zum Zertifizierten Berater Kassenführung (NWB) abgeschlossen. Zu unserem Standard gehören die direkte Schnittstelle zwischen Kasse und Buchhaltung, eine gepflegte Verfahrensdokumentation und die Beratung zur richtigen Organisation Deines Kassensystems.
Unser Team hat allein 2025 mehrere Kassennachschauen und Betriebsprüfungen in bargeldintensiven Betrieben begleitet und ohne oder nur mit geringfügigen Feststellungen abgeschlossen. Klar ist aber auch: Der Prüfungsdruck steigt, und die Datenanalyse der Finanzverwaltung wird immer besser.
Umsatzsteuer seit 2026: 7 % auf Speisen
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von 7 % – egal ob im Restaurant, zum Mitnehmen oder geliefert. Getränke bleiben bei 19 %. Daraus ergeben sich typische Fehlerquellen:
Kombiangebote
Menü mit Getränk, Frühstück im Hotel oder Buffet inklusive Getränken: Der Gesamtpreis muss auf Speisen (7 %) und Getränke (19 %) aufgeteilt werden. Wir zeigen Dir, wie Du das sauber und nachvollziehbar löst.
Kasse richtig programmiert
Jeder Artikel muss in der Kasse dem richtigen Steuersatz zugeordnet sein. Ein falsch angelegter Getränkeartikel mit 7 % fällt bei einer Prüfung sofort auf. Wir prüfen Deine Artikelstammdaten.
Catering und Veranstaltungen
Bei Catering kommt es darauf an, welche Dienstleistungen neben den Speisen erbracht werden, etwa Personal, Geschirr oder Getränkeausschank. Wir ordnen Deine Angebote richtig ein.
Gutscheine
Ob ein Gutschein schon beim Verkauf oder erst beim Einlösen Umsatzsteuer auslöst, hängt davon ab, ob er nur für Speisen oder auch für Getränke gilt. Das muss in Kasse und Buchhaltung richtig abgebildet sein.
Lohn in der Gastronomie
- Trinkgeld: Freiwillige Trinkgelder von Gästen an Deine Mitarbeiter sind für diese steuer- und beitragsfrei. Trinkgeld, das Du als Inhaber erhältst, ist dagegen Betriebseinnahme.
- Zuschläge: Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind innerhalb gesetzlicher Grenzen steuerfrei – ein echter Netto-Vorteil für Dein Team.
- Minijobs und Aushilfen: Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € im Monat, der Mindestlohn bei 13,90 € pro Stunde.
- Sofortmeldung: In der Gastronomie müssen neue Mitarbeiter spätestens bei Arbeitsaufnahme gemeldet werden, und sie müssen ihren Ausweis mitführen.
- Personalessen: Kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten sind mit den amtlichen Sachbezugswerten zu versteuern.
Wareneinsatz und Rohgewinn
Betriebsprüfer vergleichen Deinen Rohgewinnaufschlag mit amtlichen Richtwerten für die Branche. Weicht er deutlich ab, droht eine Schätzung. Wir behalten Wareneinsatz und Aufschlag laufend im Blick, damit Abweichungen erklärt werden können, bevor jemand fragt – zum Beispiel Eigenverbrauch, Personalessen oder Verderb.
Das hilft Dir zugleich bei der Kalkulation: Du siehst, welche Gerichte und Getränke sich wirklich rechnen.
Häufige Fragen aus der Gastronomie
Welcher Umsatzsteuersatz gilt 2026 in der Gastronomie?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von 7 %, unabhängig davon, ob sie im Lokal verzehrt, mitgenommen oder geliefert werden. Für Getränke gilt weiterhin der Regelsteuersatz von 19 %.
Muss ich meine Kasse beim Finanzamt melden?
Ja. Seit 2025 müssen elektronische Kassensysteme dem Finanzamt über ELSTER gemeldet werden. Neu angeschaffte Kassen sind innerhalb eines Monats zu melden, ebenso die Außerbetriebnahme. Wir übernehmen die Meldung für Dich.
Was passiert bei einer Kassennachschau?
Ein Prüfer kommt unangekündigt während der Öffnungszeiten, kann einen Kassensturz verlangen, sich die Verfahrensdokumentation zeigen lassen und die Kassendaten exportieren. Stellt er Mängel fest, kann er direkt zu einer Betriebsprüfung übergehen. Ruf uns in diesem Fall sofort an.
Ist Trinkgeld steuerfrei?
Für Arbeitnehmer ja, wenn das Trinkgeld freiwillig vom Gast gezahlt wird – auch dann, wenn es über die Kartenzahlung läuft und anschließend ausgezahlt wird. Trinkgeld, das Du als Inhaber selbst erhältst, ist dagegen eine steuerpflichtige Betriebseinnahme.
Was ist der Rohgewinnaufschlag?
Er zeigt, um wie viel Prozent Deine Umsätze über dem Wareneinsatz liegen. Betriebsprüfer vergleichen ihn mit amtlichen Richtwerten für Gastronomiebetriebe. Liegt er deutlich darunter, vermuten sie nicht erfasste Umsätze. Deshalb sollten Abweichungen dokumentiert und erklärbar sein.
Lohnt sich ein Steuerberater für eine kleine Kneipe?
Gerade dort. Kleine bargeldintensive Betriebe werden häufig geprüft, und eine fehlerhafte Kassenführung kann zu Schätzungen führen, die die Existenz bedrohen. Eine saubere Buchhaltung mit Kassenschnittstelle ist deutlich günstiger als eine verlorene Betriebsprüfung.
Gastronomiebetrieb absichern?
Lass uns Deine Kasse, Deine Buchhaltung und Deinen Lohn gemeinsam ansehen – bevor es der Prüfer tut.
