Spezialisierung Handwerk
Steuerberater für Handwerker
Auf der Baustelle, in der Werkstatt oder beim Kunden – Dein Arbeitstag gehört Deinem Handwerk, nicht dem Papierkram. Gleichzeitig hat kaum eine Branche so viele steuerliche Sonderregeln: Umkehr der Steuerschuld bei Bauleistungen, Bauabzugsteuer, Baulohn mit SOKA-BAU, teilfertige Arbeiten und Handwerkerrechnungen, mit denen Deine Kunden Steuern sparen wollen.
VKJP betreut Bau-, Elektro- und SHK-Betriebe, Kfz-Werkstätten und viele weitere Gewerke – mit digitaler Buchhaltung, Baulohn und Jahresabschluss aus einer Hand.
Was wir für Handwerksbetriebe übernehmen
- Laufende Finanzbuchhaltung und Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Lohn- und Baulohnabrechnung inklusive SOKA-BAU-Meldungen
- Umsatzsteuer bei Bauleistungen und Freistellungsbescheinigung
- Jahresabschluss mit Bewertung teilfertiger Arbeiten
- Einkommensteuererklärung für Inhaber
- Begleitung von Betriebsprüfungen
- Beratung zu Fahrzeugen, Investitionen und Nachfolge
Unser Team bringt langjährige Erfahrung mit Bauunternehmen, Elektro- und SHK-Betrieben, Kfz-Werkstätten und weiteren Gewerken mit.
Bauleistungen: Die steuerlichen Sonderregeln
Wer am Bau tätig ist, muss zwei Besonderheiten sicher beherrschen – Fehler führen hier schnell zu Nachzahlungen:
Umkehr der Steuerschuld (§ 13b UStG)
Erbringst Du Bauleistungen an einen anderen Bauunternehmer, schuldet nicht Du, sondern Dein Auftraggeber die Umsatzsteuer. Du stellst Deine Rechnung dann ohne Umsatzsteuer und mit Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Ob Dein Kunde selbst Bauleister ist, belegt er mit einer Bescheinigung des Finanzamts. Wird das falsch eingeschätzt, schuldet am Ende oft der Falsche die Steuer.
Bauabzugsteuer und Freistellungsbescheinigung
Unternehmerische Auftraggeber müssen von Deiner Rechnung 15 % einbehalten und ans Finanzamt abführen – es sei denn, Du legst eine gültige Freistellungsbescheinigung vor. Wir beantragen sie für Dich und behalten die Laufzeit im Blick, damit es nie zu einem Abzug kommt.
Typische Themen im Handwerksalltag
Auch abseits der Baustelle gibt es viele Stellen, an denen sich Geld sparen oder verlieren lässt:
Handwerkerrechnungen richtig schreiben
Deine Privatkunden können 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr, direkt von ihrer Steuer abziehen. Dafür müssen Arbeits- und Fahrtkosten in der Rechnung getrennt vom Material ausgewiesen und die Rechnung unbar bezahlt werden. Ein guter Service, der Kunden bindet.
Teilfertige Arbeiten und Anzahlungen
Zum Jahresende noch nicht abgeschlossene Aufträge müssen in der Bilanz bewertet werden. Auf Abschlagszahlungen fällt die Umsatzsteuer bereits bei Zahlungseingang an. Beides hat direkten Einfluss auf Gewinn und Liquidität.
Fahrzeuge und Werkstattwagen
Ein Werkstattwagen, der wegen seiner Bauart praktisch nicht privat genutzt werden kann, löst keinen geldwerten Vorteil aus. Beim normalen Pkw stellt sich die Frage: 1-%-Regel oder Fahrtenbuch? Wir rechnen beide Varianten für Dich durch.
Kasse im Ladengeschäft
Bäckereien, Fleischereien, Friseure oder Kfz-Werkstätten mit Barverkauf brauchen eine ordnungsgemäße Kassenführung mit TSE. Unser Schwerpunkt Kassenführung hilft auch hier – mehr dazu bei der Kassennachschau.
Baulohn – sicher abgerechnet
Der Baulohn ist eine der komplexesten Lohnabrechnungen überhaupt: Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft (SOKA-BAU), Saison-Kurzarbeitergeld im Winter, tarifliche Mindestlöhne und Zuschläge. Wir rechnen Baulohn regelmäßig ab und kennen die Fallstricke. Die Preise für die Lohnabrechnung findest Du auf unserer Seite zur Lohnbuchhaltung.
E-Rechnung ab 2027
Betriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen ab 2027 E-Rechnungen an Geschäftskunden stellen, alle anderen ab 2028. Wir prüfen, ob Deine Handwerkersoftware dazu bereit ist und ob sie eine DATEV-Schnittstelle hat.
Betriebsübergabe planen
Viele Handwerksbetriebe stehen in den nächsten Jahren vor dem Generationswechsel. Ob an Kinder, Mitarbeiter oder externe Käufer: Eine frühe Planung spart viel Steuer. Mehr zur Unternehmensnachfolge.
Häufige Fragen von Handwerkern
Wann gilt die Umkehr der Steuerschuld bei Bauleistungen?
Wenn Du eine Bauleistung an einen Auftraggeber erbringst, der selbst nachhaltig Bauleistungen ausführt. Er weist das in der Regel mit einer Bescheinigung seines Finanzamts nach. Dann stellst Du die Rechnung ohne Umsatzsteuer, und Dein Auftraggeber führt sie ab. Bei Privatkunden gilt die Regel nie.
Was ist eine Freistellungsbescheinigung?
Mit ihr bestätigt das Finanzamt, dass Deine Auftraggeber von Deinen Rechnungen keine Bauabzugsteuer von 15 % einbehalten müssen. Ohne Bescheinigung sind unternehmerische Auftraggeber zum Abzug verpflichtet. Wir beantragen die Bescheinigung für Dich und kümmern uns rechtzeitig um die Verlängerung.
Was muss auf einer Handwerkerrechnung stehen, damit Kunden Steuern sparen?
Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten müssen getrennt von den Materialkosten ausgewiesen sein, und der Kunde muss unbar bezahlen. Dann kann er 20 % dieser Kosten, höchstens 1.200 € im Jahr, von seiner Einkommensteuer abziehen.
Wie werden halbfertige Aufträge im Jahresabschluss behandelt?
Bilanzierende Betriebe müssen zum Jahresende noch nicht abgenommene Arbeiten mit ihren Herstellungskosten aktivieren – also Material, Löhne und anteilige Gemeinkosten. Gewinn entsteht erst mit der Abnahme durch den Kunden. Erhaltene Anzahlungen werden gesondert ausgewiesen.
Rechnet VKJP auch Baulohn ab?
Ja. Wir rechnen Baulohn regelmäßig ab, inklusive der Meldungen an SOKA-BAU und des Saison-Kurzarbeitergelds. Die Preise für die Lohnabrechnung findest Du auf unserer Seite zur Lohnbuchhaltung.
Lohnt sich ein Steuerberater für einen kleinen Handwerksbetrieb?
Ja, gerade weil die Sonderregeln im Handwerk auch kleine Betriebe treffen. Eine falsch behandelte Bauleistung oder eine abgelaufene Freistellungsbescheinigung kostet schnell mehr als die Steuerberatung. Mit digitaler Buchhaltung bleibt der Aufwand für Dich dabei gering.
Interesse an einer Zusammenarbeit?
Im Erstgespräch lernen wir Deinen Betrieb kennen und besprechen, wo wir Dich am meisten entlasten können.
