Spezialisierung Freiberufler
Steuerberater für Freiberufler
Ärztin, Architekt, Rechtsanwältin, Ingenieur, Unternehmensberaterin oder IT-Freelancer: Als Freiberufler zahlst Du keine Gewerbesteuer, ermittelst Deinen Gewinn einfach per Einnahmen-Überschuss-Rechnung und bist nicht ins Handelsregister eingetragen. Diese Vorteile gelten aber nur, solange das Finanzamt Deine Tätigkeit auch als freiberuflich anerkennt.
VKJP sorgt dafür, dass das so bleibt – und betreut Dich mit digitaler Buchhaltung, Steuererklärungen und Beratung zur richtigen Praxis- oder Kanzleistruktur. Als Partnerschaftsgesellschaft sind wir selbst Freiberufler und kennen Deine Fragen aus eigener Erfahrung.
Freiberuflich oder gewerblich?
Freiberuflich sind vor allem die im Gesetz genannten Katalogberufe wie Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Journalisten und beratende Volks- und Betriebswirte, außerdem wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten. Dazu kommen Berufe, die einem Katalogberuf ähnlich sind.
Gerade bei neuen Berufsbildern ist die Grenze oft unscharf: Ein Softwareentwickler kann freiberuflich tätig sein, ein IT-Administrator meist nicht. Eine Beraterin, die zusätzlich Produkte verkauft, kann gewerblich werden. Wir prüfen Deine Tätigkeit vorab, damit es später keine böse Überraschung gibt.
Vorsicht Abfärbung
Übt eine freiberufliche Personengesellschaft auch nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit aus, kann die gesamte Gesellschaft gewerbesteuerpflichtig werden. Unbedenklich ist das nach der Rechtsprechung nur, solange die gewerblichen Umsätze höchstens 3 % der Gesamtumsätze und höchstens 24.500 € im Jahr betragen. Ein typisches Beispiel ist der Verkauf von Produkten in einer Praxis.
Die Lösung ist oft eine eigene Gesellschaft für den gewerblichen Teil. Das planen wir mit Dir.
Die wichtigsten Steuerthemen für Freiberufler
Diese Fragen begleiten uns bei Freiberuflern regelmäßig:
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Freiberufler müssen unabhängig von ihrem Umsatz keine Bilanz erstellen. Gewinn ist, was im Jahr eingenommen minus ausgegeben wurde. Das macht die Steuerplanung einfacher: Mit dem Zeitpunkt von Zahlungen, dem Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen lässt sich die Steuerlast über die Jahre glätten.
Umsatzsteuer
Heilbehandlungen von Ärzten und Therapeuten sind umsatzsteuerfrei, ästhetische Leistungen oder Gutachten oft nicht. Andere Freiberufler können die Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang abführen (Ist-Versteuerung) und so ihre Liquidität schonen. Wir sorgen für die richtige Einordnung.
Altersvorsorge und Versorgungswerk
Beiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk sind als Altersvorsorgeaufwendungen bis zum Höchstbetrag voll abziehbar. Wir prüfen, ob zusätzliche Vorsorge, etwa über eine Basisrente, steuerlich sinnvoll ist.
Praxis- und Kanzleikauf
Der Kaufpreis für eine Praxis oder Kanzlei besteht oft größtenteils aus dem ideellen Praxiswert. Er wird bei einer Einzelpraxis über drei bis fünf Jahre abgeschrieben – ein wichtiger Faktor für die Finanzierungsplanung.
Die richtige Praxis- und Kanzleistruktur
Mit wachsender Tätigkeit wird die Rechtsform wichtiger:
- Einzelpraxis: einfach und flexibel, aber volle persönliche Haftung
- GbR, Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft: gemeinsame Kosten und Patienten bzw. Mandanten – mit unterschiedlichen steuerlichen Folgen
- Partnerschaftsgesellschaft (mbB): die klassische Rechtsform für Freiberufler mit Haftungsbeschränkung für berufliche Fehler bei entsprechender Berufshaftpflicht
- GmbH bzw. Berufsausübungsgesellschaft: soweit berufsrechtlich zulässig, mit Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform
Wir beraten Dich auch beim Eintritt und Ausscheiden von Partnern und bei der Gewinnverteilung.
Was wir für Freiberufler übernehmen
- Digitale Finanzbuchhaltung oder Prüfung Deiner Buchhaltung in Lexware Office
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Umsatzsteuer
- Einkommensteuererklärung bzw. Feststellungserklärung der Partnerschaft
- Lohnabrechnung für Dein Praxis- oder Büroteam
- Steuerplanung und Gestaltungsberatung
- Begleitung bei Betriebsprüfungen
Du startest gerade in die Selbstständigkeit? Dann lies weiter bei der Existenzgründung.
Häufige Fragen von Freiberuflern
Muss ich als Freiberufler Gewerbesteuer zahlen?
Nein, solange Deine Tätigkeit steuerlich als freiberuflich anerkannt wird. Kommen gewerbliche Tätigkeiten hinzu, etwa der Verkauf von Waren, kann bei einer Personengesellschaft der gesamte Gewinn gewerbesteuerpflichtig werden. Eine Freiberufler-GmbH ist immer gewerbesteuerpflichtig.
Muss ich als Freiberufler eine Bilanz erstellen?
Nein. Freiberufler können ihren Gewinn unabhängig von Umsatz und Gewinn mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Eine Bilanz ist nur bei einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH erforderlich.
Bin ich als IT-Freelancer Freiberufler?
Das hängt von Deiner konkreten Tätigkeit ab. Wer Software auf ingenieurmäßigem Niveau entwickelt, kann freiberuflich tätig sein. Reine Administrations-, Support- oder Vertriebstätigkeiten sind dagegen meist gewerblich. Wir prüfen das vorab, denn das Finanzamt prüft es im Zweifel rückwirkend.
Muss ich als Freiberufler Umsatzsteuer berechnen?
Grundsätzlich ja, sofern Du nicht Kleinunternehmer bist oder Deine Leistungen steuerfrei sind, wie die Heilbehandlungen von Ärzten. Freiberufler können beantragen, die Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang abzuführen.
Lohnt sich eine Partnerschaftsgesellschaft mbB?
Für Freiberufler, die mit anderen zusammenarbeiten, oft ja: Sie bleibt steuerlich eine Personengesellschaft ohne Gewerbesteuer, beschränkt aber die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen, wenn eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung besteht.
Freiberuflich tätig?
Lass uns prüfen, ob Deine Struktur steuerlich optimal aufgestellt ist.
