Ratgeber Erben & Schenken
Güterstandsschaukel: Vermögen steuerfrei auf den Ehegatten übertragen
Ehegatten haben bei der Schenkungsteuer einen Freibetrag von 500.000 €. Gerade bei Unternehmern reicht das oft nicht aus, um Vermögen sinnvoll zwischen beiden zu verteilen. Mit der Güterstandsschaukel lassen sich auch Millionenbeträge völlig steuerfrei übertragen, ohne den Freibetrag zu verbrauchen.
Hier erfährst Du, wie die Gestaltung funktioniert, für wen sie sich lohnt und welche Fallstricke Du kennen solltest.
So funktioniert die Güterstandsschaukel
1. Wechsel in die Gütertrennung
Die Ehegatten beenden per notariellem Ehevertrag den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und vereinbaren Gütertrennung.
2. Zugewinnausgleich
Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn schuldet dem anderen die Hälfte der Differenz. Diese Ausgleichsforderung ist keine Schenkung und deshalb schenkungsteuerfrei. Sie wird in Geld, Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten erfüllt.
3. Rückkehr in die Zugewinngemeinschaft
Anschließend können die Ehegatten wieder die Zugewinngemeinschaft vereinbaren. Der Zugewinn wird ab diesem Zeitpunkt neu berechnet. Die Gestaltung lässt sich so später auch wiederholen.
4. Freibeträge bleiben unberührt
Weil der Ausgleich keine Schenkung ist, wird er nicht auf den Freibetrag von 500.000 € angerechnet. Der Freibetrag steht weiter für echte Schenkungen oder den Erbfall zur Verfügung.
Rechenbeispiel
Ein Unternehmer hat während der Ehe einen Zugewinn von 3.000.000 € erzielt, seine Ehefrau keinen. Er möchte ihr 1.500.000 € übertragen.
| Schenkung | Güterstandsschaukel | |
|---|---|---|
| Übertragung an die Ehefrau | 1.500.000 € | 1.500.000 € |
| Freibetrag Ehegatte | – 500.000 € | nicht benötigt |
| Steuerpflichtig | 1.000.000 € | 0 € |
| Schenkungsteuer | 190.000 € (19 %) | 0 € |
Die Ehefrau erhält den Betrag über den Zugewinnausgleich vollständig steuerfrei. Zusätzlich steht ihr Freibetrag von 500.000 € noch für weitere Übertragungen zur Verfügung.
Für wen lohnt sich die Gestaltung?
- Ehepaare im gesetzlichen Güterstand, bei denen ein Ehegatte deutlich mehr Vermögen aufgebaut hat
- Unternehmer, deren Vermögen überwiegend im Betrieb gebunden ist
- Paare, die das Vermögen später an Kinder weitergeben und dabei die Freibeträge beider Elternteile nutzen möchten
Darauf solltest Du achten
- Ehevertrag beim Notar: Wechsel und Rückwechsel des Güterstands müssen notariell beurkundet werden.
- Saubere Berechnung: Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten müssen ermittelt und belegt werden. Die Ausgleichsforderung muss tatsächlich erfüllt werden.
- Einkommensteuer bei Sachwerten: Wer statt Geld Immobilien, Wertpapiere oder Betriebsvermögen überträgt, veräußert sie steuerlich. Das kann Ertragsteuern auslösen, etwa innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist bei Immobilien.
- Zivilrechtliche Folgen: Während der Gütertrennung gelten andere Regeln, etwa bei Scheidung oder Tod. Die Zeit zwischen den Schritten und die Vertragsgestaltung sollten deshalb mit dem Notar abgestimmt werden.
Häufige Fragen zur Güterstandsschaukel
Ist die Güterstandsschaukel legal?
Ja. Der Bundesfinanzhof hat die Gestaltung ausdrücklich anerkannt, sofern der Zugewinnausgleich tatsächlich berechnet und erfüllt wird. Wichtig ist eine saubere notarielle Umsetzung.
Wie viel kann ich mit der Güterstandsschaukel steuerfrei übertragen?
Bis zur Höhe der Zugewinnausgleichsforderung, also der Hälfte des Unterschieds zwischen den Zugewinnen beider Ehegatten während der Ehe. Eine Obergrenze gibt es nicht, und der Freibetrag von 500.000 € bleibt zusätzlich erhalten.
Kann ich nach der Schaukel wieder in die Zugewinngemeinschaft wechseln?
Ja, das ist der zweite Schritt der Schaukel. Nach dem Wechsel in die Gütertrennung und dem Ausgleich kann per Ehevertrag wieder die Zugewinngemeinschaft vereinbart werden. Der Zugewinn beginnt dann neu zu laufen.
Was gilt, wenn ich Immobilien zum Ausgleich übertrage?
Die Übertragung einer Immobilie zur Erfüllung der Ausgleichsforderung gilt einkommensteuerlich als entgeltlich. Liegt die Anschaffung weniger als zehn Jahre zurück, kann ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft entstehen. Grunderwerbsteuer fällt zwischen Ehegatten nicht an.
Was passiert beim Zugewinnausgleich im Erbfall?
Auch beim Tod eines Ehegatten bleibt ein Betrag in Höhe der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung beim überlebenden Ehegatten erbschaftsteuerfrei. Die Güterstandsschaukel zu Lebzeiten hat aber den Vorteil, dass die Vermögensverteilung schon jetzt feststeht und Freibeträge für weitere Übertragungen genutzt werden können.
Mehr zu Freibeträgen und weiteren Gestaltungen unter Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, für Unternehmer unter Unternehmensnachfolge.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
Du möchtest Vermögen auf Deinen Ehegatten übertragen?
Wir berechnen den Zugewinnausgleich und stimmen die Gestaltung mit Deinem Notar ab.
