Ratgeber Erben & Schenken
Kettenschenkung: Freibeträge mehrfach nutzen und Fallstricke vermeiden
Die Großeltern wollen ihrem Enkel eine Immobilie schenken, doch der Freibetrag reicht nicht. Schenken sie zunächst ihrem Kind und schenkt dieses weiter an den Enkel, lässt sich die Steuer oft vollständig vermeiden. Diese sogenannte Kettenschenkung nutzt die Freibeträge mehrerer Schenkungsverhältnisse, funktioniert aber nur, wenn sie richtig umgesetzt wird.
VKJP prüft, ob sich eine Kettenschenkung für Dich lohnt, rechnet die Varianten durch und stimmt die Verträge mit Deinem Notar so ab, dass das Finanzamt die Gestaltung anerkennt.
Was ist eine Kettenschenkung?
Bei einer Kettenschenkung erreicht Vermögen sein Ziel nicht direkt, sondern über mindestens eine weitere Person. Statt Großeltern → Enkel lautet der Weg Großeltern → Kind → Enkel. Steuerlich liegen dann zwei Schenkungen vor, und für jede gilt ein eigener persönlicher Freibetrag.
Der Vorteil entsteht, weil die Freibeträge nach § 16 ErbStG je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch sind und alle zehn Jahre neu zur Verfügung stehen (§ 14 ErbStG):
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
- Kinder, je Elternteil: 400.000 €
- Enkel, je Großelternteil: 200.000 €
- Schwiegerkinder: 20.000 €
Wer beschenkt ist, richtet sich nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG danach, wer tatsächlich auf Kosten des Schenkers bereichert wird. Genau hier setzt das Finanzamt an: Ist der Zwischenempfänger nur eine Durchgangsstation, wird die Schenkung so behandelt, als hätten die Großeltern direkt an den Enkel geschenkt.
Typische Konstellationen
Großeltern → Kind → Enkel
Der Klassiker: Statt des Enkel-Freibetrags von 200.000 € werden der Kinder-Freibetrag von 400.000 € zwischen Großeltern und Kind und der Freibetrag von 400.000 € zwischen Kind und Enkel genutzt.
Eltern → Kind → Schwiegerkind
Schwiegerkinder haben nur einen Freibetrag von 20.000 € und fallen in Steuerklasse II. Schenken die Eltern an ihr Kind, das anschließend seinem Ehegatten schenkt, greift stattdessen der Ehegattenfreibetrag von 500.000 €.
Ehegatte → Ehegatte → Kind
Hat vor allem ein Ehegatte Vermögen, kann er zunächst seinem Partner schenken, der dann seinerseits an die Kinder weiterschenkt. So werden die Kinder-Freibeträge beider Elternteile genutzt. Eine Alternative unter Ehegatten ist die Güterstandsschaukel.
Schrittweise über Jahre
Kettenschenkungen lassen sich mit dem Zehnjahresrhythmus kombinieren. Gerade bei größerem Vermögen kann eine Familien-KG helfen, Anteile über mehrere Generationen geplant zu übertragen.
Rechenbeispiel: Was die Kettenschenkung spart
Eine Großmutter möchte ihrem Enkel 400.000 € schenken. Weitere Schenkungen hat es in den letzten zehn Jahren nicht gegeben.
| Direkte Schenkung | Kettenschenkung | |
|---|---|---|
| Schritt 1 | Großmutter → Enkel: 400.000 € | Großmutter → Tochter: 400.000 € |
| Freibetrag | 200.000 € | 400.000 € |
| Steuerpflichtig | 200.000 € | 0 € |
| Schritt 2 | – | Tochter → Enkel: 400.000 €, Freibetrag 400.000 €, steuerpflichtig 0 € |
| Schenkungsteuer | 22.000 € (11 %) | 0 € |
Die Ersparnis hat einen Preis: Die Tochter verbraucht ihren Freibetrag gegenüber dem Enkel für die nächsten zehn Jahre, ebenso die Großmutter ihren Freibetrag gegenüber der Tochter. Ob sich das lohnt, hängt von der gesamten Vermögensplanung der Familie ab.
Wann das Finanzamt die Kettenschenkung anerkennt
Entscheidend ist, dass der Zwischenempfänger tatsächlich und frei über das geschenkte Vermögen verfügen kann. Er darf weder rechtlich noch tatsächlich verpflichtet sein, es weiterzugeben. Diese Punkte sprechen für eine anerkannte Kettenschenkung:
- Keine Weitergabeklausel: Der erste Schenkungsvertrag enthält keine Auflage oder Absprache, das Vermögen weiterzuschenken.
- Getrennte Verträge: Beide Schenkungen werden in eigenen Urkunden vereinbart, nicht in einem einheitlichen Vertrag.
- Eigene Entscheidung: Der Zwischenempfänger entscheidet selbst, ob, wann und in welchem Umfang er weiterschenkt.
- Zeitlicher Abstand: Ein enger zeitlicher Zusammenhang ist allein nicht schädlich, wird vom Finanzamt aber als Indiz für eine Weitergabeverpflichtung gewertet. Etwas Abstand zwischen den Schenkungen stärkt die Gestaltung.
- Echter Durchgangserwerb: Bei Immobilien wird der Zwischenempfänger als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, bei Geld landet es auf seinem eigenen Konto.
Fehlt es daran, rechnet das Finanzamt die Zuwendung direkt dem Endempfänger zu. Dann gilt nur dessen niedrigerer Freibetrag und gegebenenfalls eine ungünstigere Steuerklasse.
Risiken, die Du einplanen solltest
Vermögen beim Zwischenempfänger
Solange das Vermögen beim Zwischenempfänger liegt, gehört es ihm. Gläubiger, eine Scheidung oder ein Todesfall können die geplante Weiterschenkung durchkreuzen. Genau diese Freiheit ist aber Voraussetzung für die Anerkennung.
Verbrauchte Freibeträge
Jede Stufe verbraucht einen Freibetrag für zehn Jahre. Plant der Zwischenempfänger eigene Schenkungen an den Endempfänger, steht ihm dafür in diesem Zeitraum weniger zur Verfügung.
Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG
Alle Schenkungen zwischen denselben Personen innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Frühere Schenkungen müssen deshalb vollständig bekannt sein, bevor die Kette geplant wird.
Anzeigepflichten
Jede Schenkung ist innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt anzuzeigen, auch wenn keine Steuer anfällt. Bei notariellen Verträgen übernimmt der Notar die Anzeige, die Beteiligten bleiben aber in der Pflicht.
Einen Überblick über alle Freibeträge, Steuersätze und weiteren Gestaltungen findest Du auf unserer Seite Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.
Häufige Fragen zur Kettenschenkung
Ist eine Kettenschenkung legal?
Ja. Eine Kettenschenkung ist eine zulässige Gestaltung, wenn der Zwischenempfänger tatsächlich frei über das Vermögen verfügen kann und nicht zur Weitergabe verpflichtet ist. Ist er nur eine Durchgangsperson, behandelt das Finanzamt die Schenkung als direkte Zuwendung an den Endempfänger.
Wie viel Zeit sollte zwischen den Schenkungen liegen?
Eine feste Frist gibt es nicht. Ein enger zeitlicher Zusammenhang ist allein nicht schädlich, wird aber als Indiz für eine Weitergabeverpflichtung gewertet. Wichtiger als der Abstand ist, dass keine Verpflichtung zur Weiterschenkung besteht und der Zwischenempfänger selbst entscheidet.
Wie viel können Großeltern ihren Enkeln steuerfrei schenken?
Jeder Großelternteil kann jedem Enkel alle zehn Jahre 200.000 € steuerfrei schenken. Ist der Elternteil des Enkels bereits verstorben, steigt der Freibetrag auf 400.000 €. Über eine Kettenschenkung über das Kind lassen sich die höheren Freibeträge von 400.000 € nutzen.
Lohnt sich eine Kettenschenkung an das Schwiegerkind?
Häufig ja. Schwiegerkinder haben nur einen Freibetrag von 20.000 € und fallen in Steuerklasse II mit Steuersätzen ab 15 %. Schenken die Eltern an ihr Kind und dieses an seinen Ehegatten, gelten stattdessen die Freibeträge von 400.000 € und 500.000 €.
Kann ich eine Kettenschenkung mit einer Immobilie durchführen?
Ja. Der Zwischenempfänger sollte dann als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden, bevor er weiterschenkt. Beide Schenkungen werden in getrennten notariellen Verträgen vereinbart. Grunderwerbsteuer fällt bei Schenkungen in der Regel nicht an.
Du planst eine Schenkung über mehrere Generationen?
Lass uns prüfen, ob eine Kettenschenkung für Dich die günstigste Lösung ist, und die Schritte sauber planen.
