Erben, Schenken & Nachfolge
Vermögensnachfolge planen: Erben, Schenken und Unternehmensnachfolge
Ob Erbfall, Schenkung zu Lebzeiten oder Übergabe des eigenen Unternehmens: Wer Vermögen an die nächste Generation weitergibt, entscheidet mit Zeitpunkt und Art der Übertragung oft über zehntausende Euro Steuern. Wir begleiten Dich in Kerpen, Köln und im Rhein-Erft-Kreis bei der steuerlich durchdachten Vermögensnachfolge.
Deine Ansprechpartner sind die Steuerberater Thomas Klaiber, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV), und Stefan Jürgens. Wir arbeiten eng mit Notaren und Rechtsanwälten zusammen, damit steuerliche und zivilrechtliche Gestaltung zusammenpassen.
Unsere Beratung im Überblick
Erben, Schenken und Nachfolge hängen eng zusammen. Deshalb betrachten wir Deine Situation immer im Ganzen und vertiefen dann das jeweilige Thema:
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze, Gestaltung zu Lebzeiten mit Nießbrauch, Güterstandsschaukel oder einer Familien-KG und die Erbschaftsteuererklärung im Erbfall. Mehr zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
Unternehmensnachfolge
Übergabe an Kinder, Verkauf an Mitarbeiter oder Dritte: Wir planen die Nachfolge steuerlich und betriebswirtschaftlich, inklusive Verschonung von Betriebsvermögen. Mehr zur Unternehmensnachfolge
Private Vermögensplanung
Vermögen aufbauen und so strukturieren, dass es später steuergünstig übertragen werden kann, etwa mit Immobilien oder einer vermögensverwaltenden Gesellschaft. Mehr zur Vermögensplanung
Erbschaft und Schenkung international
Vermögen im Ausland oder Erben mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands: Wir prüfen, wo Steuern anfallen, und vermeiden eine doppelte Besteuerung. Mehr zu internationalen Erbschaften
Warum frühzeitig planen?
- Freibeträge mehrfach nutzen: Die persönlichen Freibeträge stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Wer früh beginnt, kann sie mehrfach ausschöpfen.
- Wertsteigerungen verlagern: Was heute übertragen wird, wächst bereits beim Beschenkten weiter und ist der späteren Erbschaftsteuer entzogen.
- Unternehmen sichern: Die Verschonung von Betriebsvermögen setzt Lohnsummen und Behaltensfristen voraus, die geplant sein wollen.
- Familie entlasten: Eine klare Regelung vermeidet Streit unter Erben und schafft Liquidität für die Steuer.
So gehen wir vor
- Bestandsaufnahme: Wir erfassen Vermögen, Familienverhältnisse, bisherige Schenkungen und Deine Ziele.
- Konzept: Wir rechnen verschiedene Szenarien durch, etwa Schenkung, Nießbrauch oder Erbfolge, und zeigen die Steuerlast im Vergleich.
- Umsetzung: Gemeinsam mit Notar und Rechtsanwalt setzen wir die Gestaltung in Verträgen und Testament um.
- Begleitung: Wir erstellen Schenkungsteuer- und Erbschaftsteuererklärungen und prüfen das Konzept regelmäßig, etwa bei Gesetzesänderungen.
Aktuell: Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht
Im Oktober 2026 hat das Bundesverfassungsgericht über die Freibeträge, die Steuersätze, die Bewertung von Grundbesitz und die Verschonung von Betriebsvermögen verhandelt. Eine Entscheidung steht noch aus, bis dahin gilt das bisherige Recht. Wer eine Übertragung ohnehin plant, sollte jetzt prüfen lassen, ob sie nach geltendem Recht günstiger ist. Mehr dazu auf unserer Seite Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.
Ratgeber
Ausführliche Antworten auf häufige Fragen rund ums Erben und Schenken:
Elternhaus erben: So bleibt das Familienheim steuerfrei
Voraussetzungen der Steuerbefreiung, 200-m²-Grenze, Zehn-Jahres-Frist, Rechenbeispiel und typische Fallstricke. Zum Ratgeber
Immobilie an Kinder verschenken: Mit Nießbrauch Steuern sparen
Wie der Nießbrauch die Schenkungsteuer senkt, wer die Mieten versteuert und worauf es im Vertrag ankommt, mit Rechenbeispiel. Zum Ratgeber
Erbschaftsteuererklärung: Ablauf, Fristen und Kosten
Anzeigepflicht, Fristen, benötigte Unterlagen, abziehbare Kosten und der Weg bis zum Steuerbescheid. Zum Ratgeber
Güterstandsschaukel: Vermögen steuerfrei auf den Ehegatten übertragen
Wie Ehegatten über den Zugewinnausgleich auch große Vermögen steuerfrei verteilen, mit Rechenbeispiel. Zum Ratgeber
Kettenschenkung: Freibeträge mehrfach nutzen
Wie Schenkungen über Kind oder Ehegatten höhere Freibeträge erschließen und wann das Finanzamt die Gestaltung anerkennt, mit Rechenbeispiel. Zum Ratgeber
Häufige Fragen zur Vermögensnachfolge
Wann sollte ich mit der Planung meiner Vermögensnachfolge beginnen?
Möglichst früh. Die persönlichen Freibeträge stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung, und viele Gestaltungen entfalten ihre Wirkung erst über mehrere Jahre. Bei Unternehmen sollte die Nachfolgeplanung in der Regel fünf bis zehn Jahre vor der geplanten Übergabe beginnen.
Ist Schenken günstiger als Vererben?
Für Schenkung und Erbschaft gelten grundsätzlich dieselben Freibeträge und Steuersätze. Schenkungen zu Lebzeiten haben aber den Vorteil, dass die Freibeträge alle zehn Jahre neu genutzt werden können und künftige Wertsteigerungen bereits beim Beschenkten entstehen. Dafür gibt der Schenker Vermögen früher aus der Hand. Wir rechnen beide Varianten für Dich durch.
Arbeitet ihr mit Notaren und Rechtsanwälten zusammen?
Ja. Testamente, Schenkungsverträge und Gesellschaftsverträge setzen Notare und Rechtsanwälte um. Wir stimmen die steuerliche Gestaltung eng mit ihnen ab, damit am Ende alles zusammenpasst.
Was passiert, wenn das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftsteuer beanstandet?
Bis zur Entscheidung gilt das bisherige Recht unverändert. Beanstandet das Gericht einzelne Regeln, lässt es sie in der Regel für eine Übergangszeit weiter gelten, bis der Gesetzgeber neue Regeln schafft. Wie diese aussehen, ist offen. Wer eine Übertragung plant, sollte die Szenarien deshalb jetzt prüfen lassen.
Begleitet ihr auch im akuten Erbfall?
Ja. Wir übernehmen die Anzeige beim Finanzamt, erstellen die Erbschaftsteuererklärung, bewerten den Nachlass und prüfen den Steuerbescheid. Auch die Einkommensteuererklärungen des Verstorbenen für die letzten Jahre können wir übernehmen.
Du möchtest Deine Vermögensnachfolge planen?
Lass uns Deine Situation vertraulich besprechen – im Erbfall genauso wie bei der langfristigen Planung.
